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#1
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| Hallo liebes Team, ich habe eine dringende Frage an Euch! Ich habe im März 08 meine jetzt noch aktuelle Stelle angefangen, die sich als flop entpuppte. Somit bewarb ich mich weiter und habe nun die Zusage für eine andere stelle, die ich sehr gerne antreten möchte. Somit bin ich also noch in der Probezeit. Die neue stelle könnte ich zu jedem Montag im juli antreten-optimal wäre der 15.07.. Nun wollte ich fragen wie es mit der Kündigungsfrist aussieht. laut gesetz ja 2 Wochen innerhalb der Probezeit. D.H. ich müsste heute kündigen. 1. der Chef ist heute nicht da; reicht es aus wenn seine Assistentin im 'Sekretariat die Kündigung gegenzeichnet, dass sie heute eingegangen ist, so dass die Frist eingehalten werden kann? 2. könnte ich irgendwie früher austreten? Habe von einem Aufhebungsvertrag gehört! Wäre es hier angemessen oder würden irgendwelche Nachteile für mich entstehen. 3. Wie formuliere ich die Kündigung am Besten! Wollte den schriftliche Teil nur formhalber ohen Gründe schreiben und dann im persönlichen Gespräch, das ich aber erst Mittwoch/Donnerstag mit meinem Chef halten kann, ihm die Gründe nennen. 4. Wie sieht es mit den anteiligen Urlaubsansprüchen und Überstundenausgleich aus?Habe ich ein Recht darauf? Bitte helft mir schnell? Lieben Gruß |
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#2
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| Hallo Liebes Team, Bitte helft mir doch! Ich bin etwas in Zeitnot! Schonmal DICKES DANKESCHÖN vorweg! lg |
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#3
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| Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und sie muss, um wirksam zu sein, zugegangen sein. Normalerweise sollte es ausreichen, dass die Chefsekretärin den Empfang gegenzeichnet, konkret kann man das hier aber nicht sagen, weil man nicht weiss, ob die Chefsekretärin Postvollmacht hat und berechtigt ist, Kündigungen entgegenzunehmen. Die Kündigung musst du nicht begründen, weder schriftlich noch mündlich. . Welche Kündigungsfristen einzuhalten sind, müsste im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn dein Boss einverstanden ist, musst du keine Kündigungsfrist einhalten. Ihr beide macht dann einen Aufhebungsvertrag. Aber zwingen kannst du ihn dazu nicht. Anteiliger Urlaub/Überstundenausgleich muss gewährt oder ausgezahlt werden. Muster für eine Kündigung: Sehr geehrter Herr Boss, hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin. Bitte gewähren Sie mir den mir zustehenden Urlaub und Überstundenausgleich und vereinbaren Sie mit mir den letzten Arbeitstag. Bitte fertigen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Mit freundlichen Grüssen Ihre beste Mitarbeiterin
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Super, Dankeschön! Das bringt mich schonmal viel weiter! LG |
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