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#1
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| Hallo, ich habe zum 01.07.2008 meinen Job gewechselt. Meine Probezeit beträgt 6 Monate (also bis 31.12.0 Laut Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 4 Wochen: " Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung von 4 Wochen gekündigt werden". Nach der Pobezeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende. Könnte ich das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit zum 31.01.09 kündigen? D.h. die Kündigung müßte dann bis spät. 31.12.08 beim AG eingehen, oder?. Besten Dank im voraus für eine Antwort und schonmal frohe Weihnachten! Geändert von Grete (16.12.2008 um 19:14 Uhr) |
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#2
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| Hallo und herzlich willkommen Grete, ... auf Basis der von dir eingestellten Informationen lässt sich sagen dass du dein Arbeitsverhältnis spätestens am 31.12.08 mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kannst- also zum 28.01.09. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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