Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt
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Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt

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  #1  
Alt 09.10.2007, 14:29
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Liebe Forumsmitglieder,
bin neu hier und habe schon wie wild recherchiert, aber noch nicht die richtigen Antworten gefunden (falls es diese gibt). Vielleicht könnt ihr helfen?

Arbeite in einem großen Betrieb seit 15.4. Meine Probezeit endet diese Woche.
Wegen div. Probleme (Unzufriedenheit im gesamten Team, Unstimmigkeiten, Mobbing) habe ich mich mit meinem Chef geeinigt, dass er mir kündigt, um die Sperre beim Arbeitsamt zu umgehen (und vor allem auch, weil meine IT Kenntnisse für den Job nicht ausreichen).
Das Personalbüro hat erst behauptet, er könne mir nicht kündigen. Punkt. Aus.
Nachdem ich recherchiert habe und mit dem Betrieb gesprochen habe, geht eine Kündigung durchaus. Der Personalrat muss nun am Donnerstag darüber entscheiden.
Nun rief mich heute eine Dame der Personalabteilung an und hat mir nahegelegt, dass ich mich bloß nicht kündigen lasse. Nicht nur wegen "dem schwarzen Fleck in meinem Lebenslauf" sondern, weil ich eine Sperre beim Arbeitsamt erhalten würde - auch wenn mir der AG kündigt.
Das Aamt wird eine Stellungnahme des Betriebs einfordern, sie werden schreiben, dass ich nicht betriebsbedingt gekündigt worden bin, sondern dass die "Kündigung an der Person liegt" (auch wenn das heißt, dass ich fachlich nicht passe) und ich würde die Sperre kriegen.
Sie rät mir, einen Auflösungsvertrag zu machen. Und zwar zum Ende November. So hätte ich dann etwas mehr Geld, dass ich für die Sperrzeit zur Seite legen könne.

Meine Fragen:
- Wieso darf das Arbeitsamt nach dem Grund fragen? Ich dachte, während der Probezeit kann der AG auch ohne Gründe zu nennen dem AN kündigen?
- Wie muss die Begründung aussehen, ohne dass es eine Sperre nach sich zieht?
- Wie lange muss man sich krank schreiben lassen, dass der AG einem kündigt - ohne dass man eine Sperre beim Aamt bekommt?
- Was mache ich, wenn ich die Sperre bekomme? Kann ich ALG II bekommen? Oder gibt es dann NULL? Wovon soll man leben?
- Wer kann einen in diesem Fall beraten? Gibt es einen Verein, der kostenlos berät oder muss man sich da an einen Anwalt wenden?

Vielen Dank für die Hilfe.
Sonica
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  #2  
Alt 09.10.2007, 17:11
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Grundsätzlich gilt: der Arbeitgeber kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kündigt der Arbeitgeber nach der Probezeit, muss er die Kündigung begründen.

Es könnte möglich sein, dass es einen Hausvertrag gibt, der Kündigungen für einen bestimmten Zeitraum verbietet. Das müsste dir dann aber dein dortiger Betriebsrat darstellen.

***************

Nun rief mich heute eine Dame der Personalabteilung an und hat mir nahegelegt, dass ich mich bloß nicht kündigen lasse. Nicht nur wegen "dem schwarzen Fleck in meinem Lebenslauf" Was für ein schwarzer Fleck? In den heutigen zeiten der Massenarbveitslosigkeit haben die Arbeitgeber soviele Kündigungen geschrieben, dass es fast schon verdächtig ist, nicht gekündigt worden zu sein ... sondern, weil ich eine Sperre beim Arbeitsamt erhalten würde - auch wenn mir der AG kündigt.

Eine Leistungssperre erhälst du nur dann, wenn du die Kündigung schuldhaft (!) herbeigeführt hast oder gar daran mitgewirkt hast, z.B. durch Aufforderung zur Kündigung ...

Das Aamt wird eine Stellungnahme des Betriebs einfordern, sie werden schreiben, dass ich nicht betriebsbedingt gekündigt worden bin, sondern dass die "Kündigung an der Person liegt" (auch wenn das heißt, dass ich fachlich nicht passe) und ich würde die Sperre kriegen.

Wenn der Arbeitgeber befindet, dass du nicht die erforderliche Qualifikation hast, dann hast du dies nicht zu vertreten. Dann sollte der Arbeitgeber diese Erkenntnis aber in der Probezeit haben, und nicht später, sonst ist der Arbeitgeber möglicherweise in Erklärungsnot und die Kündigung anfechtbar.

Sie rät mir, einen Auflösungsvertrag zu machen. Und zwar zum Ende November. So hätte ich dann etwas mehr Geld, dass ich für die Sperrzeit zur Seite legen könne.

Bei einem Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag wirkst du an deiner Kündigung mit. Hier besteht unbedingt die Gefahr, dass die Agentur/Arge dich sanktioniert. Bei einer Unterschrift unter einen entsprechenden Vertrag legst du dir möglicherweise sehr wahrscheinlich die Schlinge selber um den Hals. Bitte unterschreibe auch keine "Ausgleichsquittungen", wenn du nicht weisst, was du da unterschreibst. Ich sehe da nirgends eine Notwendigkeit.

Meine Fragen:
- Wieso darf das Arbeitsamt nach dem Grund fragen?
Das Arbeitsamt gibt es nicht mehr. es gibt nur noch die Agentur für Arbeit, zuständig für ALG I, und die ARGE/Jobcenter, zuständig für ALG II.

Gefragt wird deshalb, weil eine Unterstützungsleistung gezahlt werden soll.
Hier interessiert sich die "Behörde" natürlich dafür, ob eine Sanktion verhängt werden muss (Mögliche Pflichtverletzung des Antragstellers).


Ich dachte, während der Probezeit kann der AG auch ohne Gründe zu nennen dem AN kündigen?

So sehe ich das eigentlich auch.

- Wie muss die Begründung aussehen, ohne dass es eine Sperre nach sich zieht?

Du selber darfst nicht kündigen. Die Kündigung muss von deinem Chef ausgehen.

- Wie lange muss man sich krank schreiben lassen, dass der AG einem kündigt - ohne dass man eine Sperre beim Aamt bekommt?

GARNICHT !! Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ist ein hohes soziales Gut und darf kein Spielzeug sein. Krankheit ist üblicherweise auch kein Kündigungsgrund. Krankheit wird erst dann zum Kündigungsgrund, wenn sie den Arbeitnehmer voraussichtlich dauerhaft an der Erbringung der Arbeitsleistung hindert.



- Was mache ich, wenn ich die Sperre bekomme? Kann ich ALG II bekommen? Oder gibt es dann NULL? Wovon soll man leben?

Wenn du mittellos (also arm) bist, kannst du ALG II beantragen. Aber auch hier greift dann die Sanktion, bei ALG II würde der Regelsatz von 347€ um 30% gemindert. Bei Personen unter 25 greifen besondere Regeln, 1. Verfehlung = Regelsatz entfällt zu 100%. Es wird nur die Miete gezahlt.

- Wer kann einen in diesem Fall beraten? Gibt es einen Verein, der kostenlos berät oder muss man sich da an einen Anwalt wenden?

Gewerkschaft und Rechtsanwalt, aber bei der Gewerkschaft musst du Mitglied sein und der Rechtsanwalt will Honorar.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 24.11.2011, 19:26
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt

Hat man das Recht den zu erfahren weshalb eine Kündigung reinflattert in einer Probezeit?!

lg ^^
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  #4  
Alt 25.11.2011, 08:53
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt

Zitat:
Zitat von Aqarium Beitrag anzeigen
Hat man das Recht den zu erfahren weshalb eine Kündigung reinflattert in einer Probezeit?!

lg ^^
Du darfst natürlich fragen, aber ob man dir eine ehrliche Antwort gibt, ist sehr fraglich. Denn inzwischen gibt es das AGG, da gilt: Schweigen ist Gold, Reden ist Silber.

Und warum sollte der Arbeitgeber über eine Begründung nachdenken, das wäre für ihn nur Energieverschwendung.

Man kann den neuen Kollegen nicht leiden, die "Chemie" stimmt nicht, der Neue wird nie den richtigen Stallgeruch annehmen, passt nicht in's Team, schwimmt gegen den Strom, ist zu ehrlich, betrügt keine Kunden, macht daher zu wenig Umsatz, gibt dem Chef (FRECHE) Widerworte, ist nicht schnell und zackig genug, .........
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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  #5  
Alt 25.11.2011, 08:55
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt

Hallo Aqarium,

ich denke nicht, dass ein Recht darauf besteht. In der Probezeit kann nun mal ohne jeglichen Grund von beiden Seiten aus gekündigt werden.
__________________
Liebe Grüße
Jenny

Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung.
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  #6  
Alt 25.11.2011, 11:03
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit, Sperre Arbeitsamt

Ich denke schon das man das Recht dazu hat den der Arbeitger muss ja dem Arbeitsamt den Grund nennen. Habe übrigens den Deutschen Einbürgerungstest mit 27 von 33 Punkten bestanden in 7 Minuten.Also 10 mehr als nötig.Gibts in Appstore.Naja schönes Wochenende
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