Kündigung in der Probezeit vom AG
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Kündigung in der Probezeit vom AG

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  #1  
Alt 05.01.2012, 16:26
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Hallo Ihr Wissensquellen da Draußen,
ich hatte während meiner Probezeit einen schweren Unfall und bin seither Krankgeschrieben (jetzt der vierte Monat). Mein Arbeitgeber verlängert die Probezeit nicht und bietet mir entweder einen Auflösungsvertrag, oder aber er kündigt mir Ende Januar. Was wird von Euch empfohlen? Was ist für mich sinnvoller? Übrigens sollte ich Anfang Februar laut Ärzte eine Wiedereingliederung starten. Tja, das nennt man wohl schlechtes Timing...

1. Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit, oder einem Auflösungsvertrag zustimmen?
2. Was passiert mit den nicht genommenen Urlaubstagen und den Überstunden?
3. Muss ich mich jetzt gleich beim Jobcenter melden - obwohl ich noch krankgeschrieben bin?
4. Melde ich das meiner Krankenkasse, die mir seit Oktober Krankengeld zahlt?
Übrigens, mein Arbeitgeber ist eine Kommunalverwaltung.
Bin ziemlich frustriert und hoffe sehr auf Eure hilfreiche Antwort!
Gruß
Blauspatz
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  #2  
Alt 05.01.2012, 20:06
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit vom AG

Zitat:
Zitat von Blauspatz Beitrag anzeigen
Hallo Ihr Wissensquellen da Draußen,
ich hatte während meiner Probezeit einen schweren Unfall und bin seither Krankgeschrieben (jetzt der vierte Monat). Mein Arbeitgeber verlängert die Probezeit nicht und bietet mir entweder einen Auflösungsvertrag, oder aber er kündigt mir Ende Januar. Was wird von Euch empfohlen? Was ist für mich sinnvoller? Übrigens sollte ich Anfang Februar laut Ärzte eine Wiedereingliederung starten. Tja, das nennt man wohl schlechtes Timing...

1. Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit, oder einem Auflösungsvertrag zustimmen?

Ich frage mich, was der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag will, obwohl er dich doch bequem kündigen kann. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet für dich auch Nachteile beim Arbeitslosengeld.


2. Was passiert mit den nicht genommenen Urlaubstagen und den Überstunden?

Auszahlung


3. Muss ich mich jetzt gleich beim Jobcenter melden - obwohl ich noch krankgeschrieben bin?

Nimm bitte Kontakt auf, davon hängt deine künftige Versorgung ab. Du wirst aber vermutlich noch Krankengeld beziehen.

4. Melde ich das meiner Krankenkasse, die mir seit Oktober Krankengeld zahlt?
Übrigens, mein Arbeitgeber ist eine Kommunalverwaltung.

Auch hier empfehle ich entsprechende Rücksprache.

Bin ziemlich frustriert und hoffe sehr auf Eure hilfreiche Antwort!
Gruß
Blauspatz

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Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
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Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
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  #3  
Alt 09.01.2012, 10:51
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit vom AG

Vielen Dank Couselor für Deine Antwort und Hilfe!

Hier meine Rückmeldung:
Die Krankenkasse weiß Bescheid. So lange ich Arbeitsunfähigkeit bescheinigt habe, zahlen sie weiter.
Das Jobcenter will mich nicht mal arbeitssuchend vermerken, so lange ich noch arbeitsunfähig geschrieben bin.
Und ob ich auf einen Auflösungsvertrag oder eine Kündigung eingehe steht noch nicht fest. Wenn der Auflösungsvertrag mit einer Begründung vom AG formuliert wird, dass wegen Krankheit der Vertrag aufgelöst wird, kann die Sperrfrist vom Jobcenter "übersehen" werden. Jetzt ist die Frage, ob in einer Bewerbungsmappe darauf geachtet wird, ob ein Job gekündigt wurde, oder ein Auflösungsvertrag geschlossen wurde.
Tja, da weiß ich noch nicht weiter.
Liebe Grüße
Blauspatz
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  #4  
Alt 09.01.2012, 10:57
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... warum solltest du denn auf einen Aufhebungsvertrag eingehen Blauspatz, was versprichst du dir denn davon?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #5  
Alt 09.01.2012, 12:53
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Hallo Wolf,
bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber während der Probezeit ist es für den (hoffentlich) baldig interessierten neuen Arbeitgeber offensichtlich, dass ich die Arbeitsleistungen nicht erfüllen konnte. Das hierbei ein vorheriger schwerer Unfall war und eine entsprechende lange Krankmeldung vorlag, ist dem "neuen Arbeitgeber" nicht klar. Durch den Auflösungsvertrag stehe ich (hoffentlich) etwas besser da. Ob das so stimmt, weiß ich noch nicht - aber weshalb bietet mir das mein bisheriger Arbeitgeber an?
Was meinst Du dazu?
Gruß
Blauspatz
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  #6  
Alt 09.01.2012, 15:08
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Hallo Blauspatz,

Zitat:
Zitat von Blauspatz Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,
bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber während der Probezeit ist es für den (hoffentlich) baldig interessierten neuen Arbeitgeber offensichtlich, dass ich die Arbeitsleistungen nicht erfüllen konnte.
... das lässt sich durch die Wahl der im Zeugnistext verwandten Formulierungen relativieren.
Zitat:
Zitat von Blauspatz Beitrag anzeigen
Das hierbei ein vorheriger schwerer Unfall war und eine entsprechende lange Krankmeldung vorlag, ist dem "neuen Arbeitgeber" nicht klar.
... das könnte zwar erwähnt werden, allerdings stellt sich der Leser dann die Frage warum der bisherige Arbeitgeber nicht deine Probezeit verlängert- sondern sich von dir getrennt hat. Zudem bleibt für den Empfänger deiner Bewerbungsunterlagen dann offen ab wann und in welchen Ausmaß du wieder Einsatz- und Leistungsfähig bist.
Zitat:
Zitat von Blauspatz Beitrag anzeigen
Durch den Auflösungsvertrag stehe ich (hoffentlich) etwas besser da.
... ich wüsste nicht warum?!?
Zitat:
Zitat von Blauspatz Beitrag anzeigen
Ob das so stimmt, weiß ich noch nicht - aber weshalb bietet mir das mein bisheriger Arbeitgeber an?
Was meinst Du dazu?
Gruß
Blauspatz
... ein Aufhebungsvertrag bietet dem Arbeitgeber einige Vorteile, weil dann alle Schutzmechanismen, die der Gesetzgeber für den Arbeitnehmer vorgesehen hat, außen vor bleiben. Ein einvernehmliches Ausscheiden wird also zumeist als verschleiertes, vom Arbeitgeber angestrengtes Ausscheiden genutzt- und verstanden, zumal wenn der Arbeitnehmer keine direkte Folgeanstellung hat.

Der einzige Vorteil den ich für den Arbeitnehmer sehe ist der, dass er so frühzeitig aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ausscheiden- und eine neue Stelle antreten kann. Das jedoch ist bei dir nicht der Fall.

Also Blauspatz, warum fragst du deinen Arbeitgeber nicht ganz einfach warum er dies vorschlägt?
Ich bin auf seine Antwort gespannt...
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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  #7  
Alt 10.01.2012, 14:18
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Was sagt denn Dein Personalrat zur beabsichtigten Probezeitkündigung?
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  #8  
Alt 10.01.2012, 14:32
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Hallo Tomasius,
Personalrat sagt nüscht dazu. Die kümmern sich um 500 Mitarbeiter und da bin ich wohl gerade ein kleines Licht. Die sagen einfach nichts dazu. Und begründen ihr Verhalten, dass meine Arbeitskraft im Moment eben nicht zur Verfügung steht - ich noch in der Probezeit bin....blablabla...es nicht absehbar ist wann ich wieder voll zur Verfügung stehe.... jetzt aber unbedingt ein riesiges Arbeitsaufkommen notwendig ist...
Das ist alles echt ein Mist.
Gruß
Blauspatz
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  #9  
Alt 10.01.2012, 14:37
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Standard AW: Kündigung in der Probezeit vom AG

Also ich würde es auf die Kündigung ankommen lassen.

In Deinen Lebenslauf könntest Du dann schreiben:

"Probezeitkündigung nach Verkehrs/Freizeit/Sport/Arbeits(?)unfall, Verletzungen ausgeheilt"

Das nimmt später kein AG/Personaler übel.
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