Kündigung in der Probezeit wg. Krankmeldung
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Kündigung in der Probezeit wg. Krankmeldung

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  #1  
Alt 17.12.2008, 17:11
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Winter_Sommer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung in der Probezeit wg. Krankmeldung


Hallo:
Das Forum ist mir empfohlen worden und ich ersuche es Freundlich und Höflich um Rat.
Ich habe eine Arbeit aufgenommen, wurde am 3. Arbeitstag krank und hat mich telefonisch sofort und rechtzeitig (morgen früh, obwohl ich Spätschicht hatte) beim Arbeitgeber gemeldet und mitgeteilt, dass ich krank sei und einen Arzt aufsuchen müsse und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post zugesandt wird.
Die direkte Vorgesetzte (Schichtleiterin) war auch damit einverstanden.
Nachmittag kommt per Eilbote aber die Kündigung (Fristgerecht wie im Vertrag, Frist ist zum Ende des Monates 2 Wochen vorher in der Probezeit) = (Kündigung in der Probezeit)
die zwei Wochen bis Ende des Monates bin ich von der Arbeit frei gestellt

erste Frage an das sehr geehrte Forum: was habe ich falsch gemacht?
2. Könnte es sein, dass ich zu schnell krank geworden bin?
3. Muss man die Kündigung auch dem Jobcenter vorlegen?
4.Wird die Kündigung vielleicht Sperre beim Jobcenter (ich war Arbeitslosengeld 2-Empfänger) mit sich bringen?

Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Gruß
Perkapt

Geändert von Winter_Sommer (17.12.2008 um 17:21 Uhr)
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  #2  
Alt 17.12.2008, 17:31
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Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Winter Sommer,

sei herzlich willkommen bei uns im Forum.


Deine schnelle Krankschreibung wird wohl der Grund für diese Kündigung sein. Aber Krankheit fragt nicht nach Arbeit.

Die Kündigung musst du vorlegen, ich glaube aber nicht, dass du eine Sperre bekommst, da Du keine Schuld daran hattest oder an der Kündigung mitgewirkt hast.
__________________
Beste Grüße
Franky
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  #3  
Alt 17.12.2008, 18:43
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Winter_Sommer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Franky:
Danke für Begrüssung und Antwort.
Mal sehen, ich werde mich an meine Sachbeaebeiterin wenden, was sie so sagt und werde ihr auch die Kündigung vorlegen.
Bevor ich die Arbeit begann, hatte ich 2 Tage vorher einen Termin bei meiner SB im Jobcenter, dort hat sie mit mir das Gutachten des Psychologischen Dienstes besprochen, das wegen mir erstellt worden war und sie es im Auftrag gegegeben hatte.
In diesem Gutachten ist festgestellt worden, dass meine Leistungsfähigkeit für lange Zeit eingeschränkt sei.
Deswegen war ich auch vorerst aus der Vermittlung für Arbeit heraus genommen worden. Das hat sie mir während des Termins zwei Tage vor Beginn der Arbeit erzählt.
Trotzdem habe ich ihr von der Arbeit erzählt und ihr vorgetragen, dass ich es versuchen will und wir weden sehen, ob es geht.
Jetzt werde ich ihr die Kündigung zeigen und mal sehen, was sie sagt.
Danke Schön
Viele Grüsse
Michael
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  #4  
Alt 17.12.2008, 20:08
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn du eine ordentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sanktioniert.

Da du für den Betrieb nicht mindestens vier Wochen gearbeitet hast, greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle NICHT!

Du solltest also jetzt schauen, wie lange du arbeitsunfähig geschrieben bist und wie lange die Dauer der Freistellung ist.

Bitte setze dich mit deiner Krankenversicherung in Verbindung, ob du dich jetzt zumindest zeitweise selber versichern musst bzw. inwiefern dein Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist.

Bitte beantrage sofort ALG II.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 17.12.2008, 20:50
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Winter_Sommer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wenn du eine ordentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sanktioniert.

Da du für den Betrieb nicht mindestens vier Wochen gearbeitet hast, greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle NICHT!

Du solltest also jetzt schauen, wie lange du arbeitsunfähig geschrieben bist und wie lange die Dauer der Freistellung ist.

Bitte setze dich mit deiner Krankenversicherung in Verbindung, ob du dich jetzt zumindest zeitweise selber versichern musst bzw. inwiefern dein Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist.

Bitte beantrage sofort ALG II.
Hallo nontestatum:
Danke für Antwort.
Meine Freistellung ist von heute, 17. 12. bis 02. 01. 09.
Ich würde meinem Arzt das auch erzählen und ihn bitten mir eine Krankschreibung von 2 Wochen auszustellen.
Ich werde auch die Krankenkasse anrufen.
Danke
Gruss
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