kündigung, drohung von ag
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


kündigung, drohung von ag

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 22.11.2011, 09:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2011
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
knubbel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage kündigung, drohung von ag


hallo,ich habe folgendes problem und hoffe hier auf etwas hilfe.

ich bin in teilzeit mit 105 std/monat in arbeitsverhältnis. im neuen jahr sollen meine stunden um 15 gekürzt werden um zusätzlichen minijober einzustellen. ich habe zur zeit 65 überstunden. diese stelle habe ich nun vorerst mündlich zu 31.12. fristgerecht gekündigt (aufgrund des schlechten betriebsklimas). habe eine neue stelle bekommen bei der ich heute anfange. der neue arbeitgeber meldet mich nun für november und dezember auf minijobbasis an, und ab januar dann in teilzeit.
in meinem jetzigen arbeitsvertag steht das ich keine nebenjobs ausüben darf ohne zustimmung. die zustimmung wurde mir auch verweigert, ich werde es trotzdem tun...weil... ich will diesen arbeitgeber ja nicht mehr!!. die bezirksleitung hat mir durch meine filialleitung ausrichten lassen das sie mich wegen vertragsbruch anzeigen würde, und auch für den fall das ich mich nun während der kündigungsphase krankschreiben lassen würde, hätte ich mit vertragsstrafe zu rechnen.
meine frage nun, darf ich diesen nebenjob ausüben für die 6 wochen, in hinblick auf die neue stelle..sonst würde ich arbeitslos werden ab januar. oder muss ich mit vertragsstrafe rechnen?
und mal ehrlich..solche drohungen sind doch übelst, sie unterstellt mir gleich das sie eine krankmeldung erhält und ich woanders munter arbeiten würde.
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 25.12.2011, 21:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2011
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Brandungsfelsen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: kündigung, drohung von ag

Hallo,

das klingt nach einem üblen Ausbeutersystem. Was die Führung des Unternehmens von den eigenen Mitarbeitern hält, haben sie auch deutlich gezeigt. Ich kann dieses Gehabe nicht ausstehen, es geht nur um Geld Geld Geld und wie an am meisten aus den Mitarbeitern herauspressen kann.

Zum Thema Überstunden: diese müssen vergütet werden, wenn

der AG sie angeordnet hat
der AG davon wusste und sie gedultet hat
die Überstunden betrieblich dringend erforderlich waren

gefunden hier: Überstunden | Recht-Finanzen

LG

Geändert von derWolf (26.12.2011 um 09:51 Uhr) Grund: ... auch allen Spammern eine frohe Weihnacht ;)
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 25.12.2011, 22:26
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: kündigung, drohung von ag

Zitat:
Zitat von knubbel Beitrag anzeigen
hallo,ich habe folgendes problem und hoffe hier auf etwas hilfe.

ich bin in teilzeit mit 105 std/monat in arbeitsverhältnis.

im neuen jahr sollen meine stunden um 15 gekürzt werden um zusätzlichen minijober einzustellen.

ich habe zur zeit 65 überstunden.

diese stelle habe ich nun vorerst mündlich zu 31.12. fristgerecht gekündigt (aufgrund des schlechten betriebsklimas).

Wenn du mündlich gekündigt hast, ist diese Kündigung unwirksam. Nach § 623 BGB muss schriftlich gekündigt werden, und die Kündigung ist erst nach nachweisbarem Zugang wirksam.

Das Arbeitsverhältnis mit seinen rechten und Pflichten besteht weiterhin.



habe eine neue stelle bekommen bei der ich heute anfange.

Tja, jetzt hast du ein Problem.Jetzt hast du zwei Herren, denen du gleichzeitig dienen musst.


der neue arbeitgeber meldet mich nun für november und dezember auf minijobbasis an, und ab januar dann in teilzeit.


in meinem jetzigen arbeitsvertag steht das ich keine nebenjobs ausüben darf ohne zustimmung. die zustimmung wurde mir auch verweigert, ich werde es trotzdem tun...weil... ich will diesen arbeitgeber ja nicht mehr!!. die bezirksleitung hat mir durch meine filialleitung ausrichten lassen das sie mich wegen vertragsbruch anzeigen würde, und auch für den fall das ich mich nun während der kündigungsphase krankschreiben lassen würde, hätte ich mit vertragsstrafe zu rechnen.

Bei Vertragsbruch machst du dich schadenersatzpflichtig.

Theoretisch kannst du dich, wenn du erkrankst, dich krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss aber gemäss den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber fristgerecht zugehen, auSserdem hast du dich sofort (!) krankzumelden, damit der Arbeitgeber ggf. Ersatzpersonal herbeiziehen kann.

Selbstverständlich gilt das auch für deinen anderen Arbeitgeber, du darfst nicht für den einen krank sein und für den anderen gesund.



meine frage nun, darf ich diesen nebenjob ausüben für die 6 wochen, in hinblick auf die neue stelle..sonst würde ich arbeitslos werden ab januar. oder muss ich mit vertragsstrafe rechnen?
und mal ehrlich..solche drohungen sind doch übelst, sie unterstellt mir gleich das sie eine krankmeldung erhält und ich woanders munter arbeiten würde.

Du hast dich in eine unmögliche Situation gebracht, bitte lasse dich am Ort juristich beraten.




-----------------------------
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ordentliche Kündigung rückwirkend in fristlose Kündigung umwandeln?! Wuppertal87 Kündigung 2 11.06.2011 19:02
Kündigung gordischer Knoten.... stef0599 Kündigung 4 20.12.2010 14:29
kündigung eingereicht und fristlose kündigung bekommen ph03n1x86 Kündigung 3 04.08.2010 16:38
Kündigung durch AG ohne Sperre vom Amt? angelina4 Kündigung 4 10.05.2010 14:49
Wirrwarr und Ratlosigkeit wegen Kündigung kleineFee Kündigung 7 04.06.2009 11:34


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.