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#1
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| Hallo. Ich heiße Enrico, bin neu hier im forum. So nun zu meinen Problem. Ich habe vom meinen Arbeitgeber (Zeitarbeisfirma) am 13.01.2009 die Kündigung zum 13.02.2009 erhalten aufgrund der Auftragslage. Ich war seit dem 05.01.2009 zu hause und hab überstunden abgebummelt da es keine Arbeit war. So in der zwischenzeit hab ich mich weiter beworben und hatte heute am 09.01 früh 10 Uhr ein Vorstellungsgespräch, in der Firma würde ich ca.700€ brutto mehr verdienen es würde aber erst in 1er woche losgehen. So nun hat aber heute mein Zeitarbeitsbude früh 8 Uhr angerufen das ich morgen am 10.1-13.1 auf montage soll, da hab ich aber gefragt was mit der Kündigung nun ist, und da meinten die Das es wahrscheinlich trotzdem weiterhin bei der Kündigung bleiben wird. Wieso soll ich da trotzdem noch auf montage mir den A.... aufreißen,oder soll ich da krank machen? Was soll ich aber machen wenn meine Zaf in den nächsten paar tagen noch die Kündigung zurück zieht? Kann ich das ablehnen? Denn ich will lieber in die neue Firma da ich dort viel bessere Verdienstchancen hab. Ich hoffe mir kann jemand helfen! |
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#2
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| Nochmal. Die ZAF hat Dich zum 13.02. gekündigt. Der Einsatz wäre vom 10.2. -13.2., also noch in der Kündigungsfrist!! Ich werde Dich hier gewiss nicht dazu animieren krank zu feiern, diese Entscheidung überlasse ich Dir Am 16.02. würde das neue Arbeitsverhältnis beginnen, welches Du auch antreten kannst, weil ja der Arbeitsvertrag bei der ZAF am 13.02. endet. Das die ZAF die Kündigung zurück zieht, glaube ich nicht und wenn doch, dann kannst Du dankend ablehnen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Ich animier dich...natürlich nicht, wahrscheinlich brichst du dir da noch das Bein und nichts ist mehr...krank machen PS: Solche Hinweise entsprechen ausschließlich meiner eigenen Meinung, was ihr damit macht ist eure Sache, Qualität bund Quantität von Beiträgen muss der Leser in Foren immer für sich selbst finden |
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#4
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| Kündigung "zurückziehen" ist rechtlich gesehn eh nich... Das geht schlicht und ergreifend nicht. Bzw. nicht in der Form, dass die ZAF sich hinstellen und sagen könnt "April, April, wir haben das gar nicht so gemeint, du arbeitest weiter hier!" Vertraglich hast du deine Arbeitsleistung zu erbringen, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - und das ist am 13.02.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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