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#1
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| hallo bin neu hier und habe folgendes problem: ich bin seit 10/2009 bei einer kleinen praxis mit 3 mitarbeitern (+Chefin) angestellt. der arbeitsort liegt ca. 35 km von meinem wohnort entfernt. anfangs habe ich diese strecke mit dem auto zurückgelegt. jetz habe ich das auto nicht mehr zur verfügung, da es meinem freund gehört hat und wir nun getrennt sind. also muss ich mit bus und bahn fahren, was viel teurer ist (monatskarte für beide wären ca. 270 euro) und sehr viel zeit in anspruch nimmt (ca 2-3 stunden)viel umsteigen usw... ich habe einen vertrag von mind. 20 stunden, arbeite aber weitaus mehr (bis ca. 40 std woche) und vor allem unregelmäßig..jeden tag anders ich habe die chefin darüber informiert gehabt..und wir waren beide der meinung, dass das so nicht geht. sie dachte ich kümmer mich um ein eigenes auto und dann wird das schon. nun kann ich das aber nicht, weil ich es mir net leisten kann. ich bekomme einen so niedrigen arbeitslohn, dass ich vom amt bezuschusst werde (alg 2) und ich habe noch andere schulden, die ich noch zurückzahlen muss. also haben wir beide über eine kündigung nachgedacht. sie wollte sich erstmal informieren und dann nochma mit mir reden... sie hat dann am selben tag noch die kündigung geschrieben ohne mit mir zu reden. sie hat mich am 4.5. ohne angabe von gründen zum 15.5.2010 gekündigt meiner meinung nach ist diese kündigung nicht fristgemäß, da sie keine kündiungsfrist von 4 wochen eingehalten hat.....die woche brauch ich nicht mehr auf arbeit kommen, soll dann nur noch meine sachen holen, hat sie mir telefonisch gesagt. ich habe die kündigung erstmal per post ans amt weitergeleitet, da bis jetzt keine sprechzeiten waren. hatte nur telefonischen kontakt mit meiner bearbeiterin. morgen sind erst wieder reguläre sprechzeiten, wo ich auch persönlich hingehen werde. nun meine frage: sollte ich vorher nochmal mit der chefin reden und ihr sagen, dass das so nicht geht, oder soll ich erstmal die reaktion vom amt abwarten? kann doch nicht einfach zu hause bleiben und nichts tun? was soll ich dem amt erzählen? soll ich mich dummstellen? oder ihr von der problematik mit dem hin und her kommen erzählen, falls sie mich nach den gründen fragt. möchte auch nicht per anwalt gegen die chefin vorgehen. kann das amt mir eine sperre verhängen, wenn ich mich nicht selbst drum kümmer? das nächste problem ist, wenn die kündigung nichts wert ist, müsste sie mich bis 15. nochmal richtig kündigen (also fristgemäß)...und ich müsste noch 1 monat arbeiten gehen. Gibt es noch eine andere art der kündigung, die mir keine probleme beim amt beschert??? vielleicht eine andere regelung, weil ich nur mind. 20 stunden angestellt bin? wäre das ein fall für eine fristlose kündigung, weil die fahrerei nicht mit den arbeitszeiten vereinbar ist?? weiß nicht was ich machen soll bzw wie ich es richtig mache. so genau kenn ich mich ja nun auch nicht im recht aus. würde mich über hilfreiche antworten freuen! vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder kennt einen ähnlichen fall? danke schonmal im voraus lg Geändert von angelina4 (10.05.2010 um 14:55 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Du darfst nicht selber kündigen oder an deiner Kündigung mitwirken. Ein Kleinbetrieb bis 10 Leuten kann dich ohne Angabe von Gründen jederzeit fristgerecht kündigen. Hinsichtlich der Wegezeit müsstest du genau prüfen, ob diese noch zumutbar ist. Bei ALG I liegt das SGB III mit dem § 121 SGB III zugrunde, bei ALG II ist der § 2 SGB II und § 10 SGB II massgeblich, mit insgesamt höheren Anforderungen als im SGB III. Kläre also ab, wie die Fahrpläne aussehen und wie lange die Wegezeit wirklich ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ich weiß dass das eigentlich nicht rechtens ist. aber nun ist es nunmal so...und ich werde dem amt das bestimmt nicht auf die nase binden. habe vorhin mit der chefin telefoniert....sie ist der meinung sie hat alles richtig gemacht...und wenn würde sie die kündigung umändern in eine fristlose kündigung...kann sie das so einfach? da braucht sie doch einen triftigen grund oder? oder hat sie als kleinunternehmen andere rechte? |
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#4
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| ... das wird ja imme doller ... Deine Chefin muss sich an den Arbeitsvertrag und den darin vereinbarten Kündigungsfristen halten, oder falls kein Arbeitsvertrag existiert, dann eben an den gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Fristlose Kündigung: da bekommst du von der Agentur/Arge gleich eine Sperre/Sanktion. Von den Folgen für dein Arbeitszeugnis mal ganz abgesehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Jetzt weiß ich trotzdem nicht wie ich weiter vorgehen soll... ![]() werde ja morgen sehen was das amt sagt |
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