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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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| Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir bezüglich meiner Rechte etwas weiterhelfen. Es ist so das ich eine geringfügige Beschäftigung (Minijob unter 200€) während meiner Probezeit gekündigt habe und dies schriftlich. Nun ist es so das ich aber die Kündigungsfrist von 2 Wochen im Anschluss nicht mehr eingehalten habe. Der Arbeitgeber behauptet nun vor dem Arbeitsamt, er hätte mich schriftlich gekündigt, was aber nicht stimmt. Als Grund dazu gibt er Arbeitswiedriges Verhalten an, wo ich einfach von ausgehe, dass er nach meiner Kündigung Sauer darüber ist, das ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe und dies jetzt als Vorwand nimmt, ich sei nicht erschienen. Eine Kündigung seinerseits habe ich nicht erhalten. Kann aber die Übersendung meiner Kündigung ZUM GLÜCK, mit einer Rücksendeurkunde belegen. Auch warte ich noch auf meine Lohnabrechnungen über 2Monate, worauf das Austrittdatum vermerkt wurde, der Lohn wurde allerdings gezahlt. Nun habe ich jetzt somit Ärger mit dem Arbeitsamt, weil ich dort keine Lohnbescheinigungen mit Austrittsdatum vorlegen kann und der Arbeitgeber etwas anderes behauptet. . . Kann ich aufgrund MEINER Kündigung eine Sperre meines Arbeitslosengeldes erhalten, auch wenn es eine geringfügige Beschäftigung war und ich während der Probezeit gekündigt habe..??!! ...und was ratet ihr mir in Sachen meiner Kündigung.. wie kann ich da am Besten weiter vorgehen, so das es am Ende bestmöglichst GUT für meine Seite und OHNE Sperre meines ALG2 ausgeht. Danke euch schon mal im Vorraus, Liebe Grüsse sasha2 Geändert von sasha2 (10.06.2010 um 12:10 Uhr) |
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