Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages vor Ablauf der Befristung
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Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages vor Ablauf der Befristung

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  #1  
Alt 13.05.2008, 16:46
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koserower befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages vor Ablauf der Befristung


Hallo!
Ich habe einen sachlich befristeten Arbeitsvertrag, den ich vorzeitig kündigen möchte, was ja grundsätzlich nicht möglich ist. Jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag:"Nach Ablauf der Probezeit ist beiderseits eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich."
Was heißt hierbei gesetzliche Fristen? Wie beim unbefristeten Vertrag mit 4 Wochen Frist oder doch wieder wie gesetzlich vorgeschrieben beim befristeten Vertrag? -den kann man eben nicht vorzeitig lösen.
Was darf ich?????
Bitte antwortet schnell und reichlich - Danke ;o)
Gruß André
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  #2  
Alt 13.05.2008, 17:12
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Die Aussage, dass man einen befristeten Arbeitsvertrag "vorzeitig" "grundsätzlich" nicht kündigen kann, halte ich für nicht richtig.

Offensichtlich hast du einen befristeten Vertrag, d.h., man wird dich nur bis zum xx.xx.xxxx beschäftigen.

Dein Arbeitsvertrag müsste einen Abschnitt enthalten, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt, und dieser Abschnitt ist offensichtlich auch vorhanden:

Zitat:
Jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag:"Nach Ablauf der Probezeit ist beiderseits eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich."
Offensichtlich können beide Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) den Vertrag nach § 622 BGB kündigen, und zwar sowohl in der Probezeit als auch nach der Probezeit.

Ein befristeter Arbeitsvertrag sagt eigentlich nur aus, dass er irgendwann ausläuft, er beinhaltet nicht, dass der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt unkündbar wäre.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 13.05.2008, 18:29
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koserower befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Danke für die schnelle Antwort! Ich hatte mich im Internet informiert wo auf irgendwelchen Anwaltsseiten stand, daß befristete Verträge nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden können, es sei denn die Befristung wird durch irgendetwas unwirksam oder der Vertrag hat eine Kündigungsklausel, die Kündigungsfristen vorsieht. Dann denke ich mal, daß das dieser Satz sein soll.
...hoffe ich
Danke Gruß André
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