Kündigung!!! Gericht muss jetzt entscheiden
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Kündigung!!! Gericht muss jetzt entscheiden

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  #1  
Alt 21.01.2009, 16:37
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Standard Kündigung!!! Gericht muss jetzt entscheiden


Hallo

Ich hatte bereits vor einigen Monaten schon was geschrieben... nun

wie damals geschrieben wurde ich gekündigt.

Schlichtung bei der IHK ohne Erfolg

"Gütevereinbarung" ohne Erfolg nun soll das Arbeitsgericht ende März über die Kündigung entscheiden.


Wenn man bedenkt das ich am 14.10.2008 gekündigt wurde und erst Ende März ein Gericht entscheiden soll was mit der Kündigung passiert... find ich schon heftig zudem ich natürlich eine Sperre vom Arbeitsamt erhalten habe ( 12 Wochen ) und ich noch eine Leistungssanktion von ALG II ( in höhe von30%) die ich jetzt weniger erhalte....

Nun aber vielleicht habt ihr das schon mal mitgemacht

Um ehrlich zu sein Will ich da auch garnicht mehr arbeiten ( habe heute erfahren das die Praktikanten gekündigt wurden , und das bei jemand anderen der Vertrag vom Kauffrau zur Verkäuferin geändert wurde und das bis zum 31.01.2009 noch jemand aus dem Betrieb gehen muss)

Nun aber wie sieht das aus mit einer Abfindung??? Ich habe gelesen das es kein Gesetzt gibt wo drin steht das einem eine Abfindung zusteht.

Abfindung eine Freiwilige Sache???

wie ist das genau mit dem Geld??? Bekomme ich das Geld von ALG I buw. ALGII nachbezahlt??? oder erhalte ich nur den Lohn von Oktober bis März ?


Ich erhalte zur Zeit ALG II das sind circa 800€ ( wohne mit meine Freundin zusammen ) die Sperzeit ist am 06.01.2009 abgelaufen bekomme ich jetzt zu dem ALGII jetzt noch mein ALG I? oder wird das ganze dann wieder Neu berechnet??? ALG I + ALG II denn ich würde bzw ich werde circa 320 Euro an ALG I erhalten


Gruß
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  #2  
Alt 22.01.2009, 15:57
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Hallo SV,

du hast eine ganze Menge Fragen und es wird schwer, jemanden zu finden, der Dir alle gleich gut beantworten kann. Auch ich kann nur auf einen Teil eingehen.

1. Dass das Verfahren so lange dauert, ist völlig normal. Ein guter Anwalt hätte Dir das von Anfang an sagen können/sollen. Mit gut 5 Monaten bist Du noch gut bedient. Je nach Standort und Gericht warten manche noch deutlich länger. Inkl. Berufsverfahren können hier schon mal zwei Jahre Gerichtverfahren werden.

2. Ja, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Aber: Wenn in dem Kündigungsschreiben steht, dass Du aus betrieblichen Gründen gekündigt wirst und Du durch Verstreichenlassen der Klagefrist nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen wirst, dann steht Dir eine Abfindung zu (§ 1a, Abs. 1, Kündigungsschutzgesetz). Da Du ja geklagt hast, ist der Zug also abgefahren. Bleibt nur die Möglichkeit, dass die Kündigung nicht rechtens ist, dann kann durch einen Aufhebungsvertrag und einer darin enthaltenen Abfindung die Trennung vollzogen werden. Du kannst natürlich auch Deinem AG anbieten die Klage fallen zu lassen, wenn er ein bisschen Kohle springen lässt. Lass das aber besser Deinen Anwalt machen.

Zu ALG kann ich Dir leider nichts sagen. Aber wir sind ja noch mehr hier im Forum.

LG
Bernd
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  #3  
Alt 22.01.2009, 17:11
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Hallo SV,

du hast eine ganze Menge Fragen und es wird schwer, jemanden zu finden, der Dir alle gleich gut beantworten kann. Auch ich kann nur auf einen Teil eingehen.

1. Dass das Verfahren so lange dauert, ist völlig normal. Ein guter Anwalt hätte Dir das von Anfang an sagen können/sollen. Mit gut 5 Monaten bist Du noch gut bedient. Je nach Standort und Gericht warten manche noch deutlich länger. Inkl. Berufsverfahren können hier schon mal zwei Jahre Gerichtverfahren werden.

2. Ja, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Aber: Wenn in dem Kündigungsschreiben steht, dass Du aus betrieblichen Gründen gekündigt wirst und Du durch Verstreichenlassen der Klagefrist nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen wirst, dann steht Dir eine Abfindung zu (§ 1a, Abs. 1, Kündigungsschutzgesetz). Da Du ja geklagt hast, ist der Zug also abgefahren. Bleibt nur die Möglichkeit, dass die Kündigung nicht rechtens ist, dann kann durch einen Aufhebungsvertrag und einer darin enthaltenen Abfindung die Trennung vollzogen werden. Du kannst natürlich auch Deinem AG anbieten die Klage fallen zu lassen, wenn er ein bisschen Kohle springen lässt. Lass das aber besser Deinen Anwalt machen.

Zu ALG kann ich Dir leider nichts sagen. Aber wir sind ja noch mehr hier im Forum.

LG
Bernd


Hallo Bernd


danke für die Antwort

ja ich bin sofort zum anwalt gegangen und haben wiederspruch eingelegt. genau das ist es ja . Wenn ich mir was zu schulden kommen lassen hab wodurch die Kündigung gerechtfertigt ist/war dann wär die Kündigung auch in ordnung denn wenn ich fehler mache stehe ich auch dazu. Da die Vorwürfe aber nicht stimmen musste ich natürlich da gegen angehen. Um ehrlich zu sein geht es mir jetzt nur noch darum das er zugibt das die Vorwürfe nicht stimmen!!! immerhin sind die Vorwürfe von wegen Diebstahl usw. schon heftig!!! Durch die Kündigung habe ich wie bereits gesagt eine Sperre beim Arbeitsamt erhalten und eine Minderung vom ALGII das sind fasst 200€ die ich jetzt weniger bekomme .


Du sagtest ja das ein Aufhebungsbescheid was bringen könnte doch neee denn das würde ja mehr oder weniger heissen das ich es zu gebe und mit der Kündigung einverstanden bin ( aufhebungsbescheid= Sperre )

Mir geht es um den Ruf ( ich habe nichts geklaut usw.)

dann geht es mir um die Ausbildung ( da ich aber laut IHK doch zur Prüfung zugelassen bin) geht es jetzt noch um Geld

Ich sag jetzt einfachmal

Lohn bis zum ende der Ausbildung und da ich damlas auch BAB bekommen habe waren es immerhin monatlich circa 730 die ich "damals" monatlich hatte

natürlich fehlt mir der Lohn und das BAB Vorne und Hinten

monatlich 730 x Monate bis zur Prüfung Bis Mai 09 = 7 Monate

730€ x 7 Monate = 5110€

Ich möchte nur das er die Kündigung zurück nimmt ( er zugibt das die Vorwürfe nicht stimmen)
und das er mir den "ausfall" bezahlt immerhin sind das circa 5000€

wenn du verstehst was ich meine

aber du sagtest von wegen.... Aber: Wenn in dem Kündigungsschreiben steht, dass Du aus betrieblichen Gründen gekündigt wirst und Du durch Verstreichenlassen der Klagefrist nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen wirst, dann steht Dir eine Abfindung zu (§ 1a, Abs. 1, Kündigungsschutzgesetz). Da Du ja geklagt hast, ist der Zug also abgefahren.


Ja ich habe geklagt aber warum ist der Zug abgefahren???

Wir haben doch Kündigungsschutzklage erhoben !!!!!

gruß

Thorsten
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  #4  
Alt 22.01.2009, 18:12
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Hallo SV,

Zitat:
Ja ich habe geklagt aber warum ist der Zug abgefahren???

Wir haben doch Kündigungsschutzklage erhoben !!!!!
Eben genau deswegen. Das Gesetz sieht vor, dass Du Anspruch auf eine Abfindung hast, wenn Du auf diese Klage verzichtest. Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Wiedereinstellung, d.h. man will gerichtlich belegen, dass die Kündigung nicht rechtens ist. Wenn also die Klage erfolgreich ist, wirst Du wieder eingestellt und damit gibt es keine Abfindung. Wenn die Klage nicht erfolgreich war, gibt es keine Wiedereinstellung und damit auch keinen Grund für eine Abfindung, denn es war ja alles rechtens.

Klingt vielleicht komisch, aber ist so.

Mit der Abfindung ist es so: Wenn Du klagst, entstehen dem Arbeitgeber Kosten, weil er ja auch einen Analt nehmen muss. Außerdem weiß er nicht, wie das Verfahren ausgeht und ggf. muss er Dich wiedereinstellen. Deshalb kann man mit dem Arbeitgeber einen Deal machen. Er spart sich die Anwaltskosten und ist auf dere sicheren Seite, dass Du das Unternehmen verlässt, aber für Dich gibt es eine Abfindung.

Du hast einen anderen Weg eingeschlagen, also ist der Zug abgefahren.

Eine Chance auf Abfindung hast Du nur, wenn Du die Klage fallen lässt (siehe meine erste Antwort)

Ich kann Dich aber verstehen, was das Thema Ruf anbelangt. Ein guter Ruf ist mit Geld nicht zu bezahlen. Aber: Dafür ist eine Kündigungsklage der falsche Weg, denn hier geht es ja um Wiedereinstellung. Sprich mit Deinem Anwalt, ob Du ihn nicht besser zivilrechtlich anklagst wegen Verleumdung.

LG
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Geändert von Bernd (22.01.2009 um 18:15 Uhr)
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  #5  
Alt 22.01.2009, 18:47
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Hallo SV,



Eben genau deswegen. Das Gesetz sieht vor, dass Du Anspruch auf eine Abfindung hast, wenn Du auf diese Klage verzichtest. Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Wiedereinstellung, d.h. man will gerichtlich belegen, dass die Kündigung nicht rechtens ist. Wenn also die Klage erfolgreich ist, wirst Du wieder eingestellt und damit gibt es keine Abfindung. Wenn die Klage nicht erfolgreich war, gibt es keine Wiedereinstellung und damit auch keinen Grund für eine Abfindung, denn es war ja alles rechtens.

Klingt vielleicht komisch, aber ist so.

Mit der Abfindung ist es so: Wenn Du klagst, entstehen dem Arbeitgeber Kosten, weil er ja auch einen Analt nehmen muss. Außerdem weiß er nicht, wie das Verfahren ausgeht und ggf. muss er Dich wiedereinstellen. Deshalb kann man mit dem Arbeitgeber einen Deal machen. Er spart sich die Anwaltskosten und ist auf dere sicheren Seite, dass Du das Unternehmen verlässt, aber für Dich gibt es eine Abfindung.

Du hast einen anderen Weg eingeschlagen, also ist der Zug abgefahren.

Eine Chance auf Abfindung hast Du nur, wenn Du die Klage fallen lässt (siehe meine erste Antwort)

Ich kann Dich aber verstehen, was das Thema Ruf anbelangt. Ein guter Ruf ist mit Geld nicht zu bezahlen. Aber: Dafür ist eine Kündigungsklage der falsche Weg, denn hier geht es ja um Wiedereinstellung. Sprich mit Deinem Anwalt, ob Du ihn nicht besser zivilrechtlich anklagst wegen Verleumdung.

LG
Bernd

ja das heisst also das ich meinem Chef mitteilen muss das ich die Klage zurück ziehe und ich nicht wieder eingestellt werde unter der Vorraussetzung das er mir ne Abfindung zahlt???

Muss ich dem Chef mitteilen wieviel ich an abfindung haben möchte oder entscheidet das Gericht dadrüber wie hoch die Abfindung ist??

wie nennt sich das denn genau??? bzw. was muss ich meinem Anwalt sagen wenn ich die methode abfindung einschlagen will???

und zweitens

wenn das gericht entscheidet das die Kündigung unwirksamm ist bzw. unzulässig ist weil die Gründe nicht zutreffen bzw. weil er zb § 22 bbig "verstoßen" hat

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist

bzw.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund
ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden
Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
als zwei Wochen bekannt sind
. Ist ein vorgesehenes
Güteverfahren vor einer außergerichtlichen
Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung
der Lauf dieser Frist gehemmt.

und da gibt es doch noch den § 23

Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach
der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende
oder Auszubildende Ersatz des Schadens
verlangen, wenn die andere Person den Grund für
die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im
Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb
von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
geltend gemacht
wird.


Fakt ist: Wir waren schon bei der IHK wegen Güteverfahren bzw. Schlichtungsverfahren doch mein chef sagte klip und klar das er mich nicht wieder einstellen will

und dann ging das vorm Arbeitsgericht aber auch Güteverfahren!!!
doch auch da konnte keine einigung getroffen werden und auch da sagte er das er mich nicht wieder einstellen will darauf sagte der Richter dann müss die "Arbeitskammer" dadrüber entscheiden aber der Termin ist erst im märz und ich soll bis zum 06. feb stellung nehmen.

Heisst das jetzt das ich die Klage noch zurücknehmen kann?

Es geht darum das mein Chef natürlich schon überall rumerzählt das ich gekündigt wurde weil ich in U haft gesessen habe usw. ( was aber nicht stimmt ich saß nicht in U haft sondern ich hatte Urlaub und das habe ich schriftlich )


Sicherlich bringt mir das nichts wenn ich wieder eingestellt werde denn dann wird das die Hölle!!! dann versucht er mir ständig eine rein zu drücken!!! wenn du verstehst was ich meine
und ausserdem wenn mein Chef mich wieder einstellen muss dann würde das ja heissen das die Vorwürfe nicht zutreffen und es wird doch dann so getan als ob nie eine Kündigung ausgesprochen wurde oder?? das heisst auch das er dann den Lohn von der Kündigung bis zum Urteil nach zahlen muss oder???





Also so wie ich merke hast du ein wenig ahnung und das was bislang gemacht wurde hat mein Anwalt eingeleitet.


also Ich möchte das festgestellt wird das die Vorwürfe nicht stimmen und ich möchte den Schaden "ausfall" siehe oben erstattet haben.

und nochmal zum Schadeersatz nach § 23

kannst du mir das noch mal erklären und anhang eines Beispiel zu meinem Fall erklären???



Gruß

Geändert von sv-508809@versanet.de (22.01.2009 um 18:51 Uhr) Grund: hab was vergessen
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  #6  
Alt 23.01.2009, 06:52
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Hallo SV,

leider ist es schwer vorauszusagen, wie Gerichte entscheiden. Auch wie Dein Chef auf eine Alternative reagieren wird ist Spekulation. Viel wird vom Geschick Deines Anwalt abhängen. Er ist der Schlüssel in dem ganzen Fall. Deshalb hoffe ich, dass Du einen guten Anwalt hast.

Ich fasse mal zusammen, was ich aus Deinen Worten entnehme:
  • Wiedereinstellung: Auf keinen Fall!
  • Abfindung: Hättest Du gerne!
  • Finanzielle Wiedergutmachung: Forderst Du!
  • Guten Ruf wieder herstellen: Ist Dein Hauptanliegen!

Soweit richtig?

Das Problem ist, dass Du nicht alles zusammen erreichen kannst. Vor allem nicht in einem Prozess "Kündigungsschutzklage". Du musst Dich entscheiden, was für Dich das Wichtigste ist und darauf mit Deinem Anwalt Deine Strategie ausrichten. Mein Vorschlag, Klage zurückziehen und sich auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu verständigen, ist nur dann ein Weg, wenn du auf die Wiederherstellung Deines Rufes verzichtes. Ob sich Dein Arebitgeber darauf einlässt, ist aber fraglich. Soll Dein Ruf wiederhergetsellt werden, gibt es zwei Möglichkeiten. Im Kündigungsprozess wird festgestellt, dass die Kündigung unrechtens war und die erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen. Dann wirst Du wiedereingestellt, was Du aber nicht willst. Also bleibt die Alternative einer Zivilklage wegen Verleumdung, dann bekommst aber keine Abfindung, weil diese nicht Bestandteil einer Zivilklage ist.

Ich weiß, das hört sich jetzt bitter für Dich an, aber Du musst Dich entscheiden, was Dir am wichtigsten ist und was Dich langfristig betrachtet weiter bringt.

Wie gesagt, bespreche es mit Deinem Anwalt. Er soll Dir noch mal in Ruhe alle Wege, Alternativen und Konsequenzen aufzeigen. Frage nach, wenn Du etwas nicht verstehst und lass es Dir noch mal erklären. Das ist sein Job. Wenn er das nicht kann oder nicht will, suche Dir einen anderen Anwalt, der das kann.

Die Wege, die Dein Anwalt bisher eingeschlagen hat, waren gut und richtig. Der Schlichtungsausschuss der IHK hat ja zum Ziel, dass sich die Parteien außerhalb des Gerichts einigen. Auch der Gütetermin ist ein Versuch, noch eine Einigung zu finden, bevor der Prozess losgeht. Beide Termine sind Standard und üblich.

Wenn Du mit Deinem Anwalt alles besprochen hast, sage im deutlich, was Dein oberstes Ziel ist und was Du bereit bist in Kauf zu nehmen. Nur dann kann er eine für Dich gute Strategie einschlagen. Zu dieser Strategie gehört auch Deine Stellungnahme, die Du bis zum 6. Februar abgeben sollst. Auch diese solltest du mit Deinem Anwalt besprechen und gemeinsam formulieren.

LG
Bernd
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  #7  
Alt 23.01.2009, 11:08
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Hallo Bernd


Wiedereinstellung: Auf keinen Fall!
Abfindung: Hättest Du gerne!
Finanzielle Wiedergutmachung: Forderst Du!
Guten Ruf wieder herstellen: Ist Dein Hauptanliegen <----(die vorwürfe sind unrichtig!!! daher möchte ich das festgestellt wird das die kündigung zu unrecht ausgesprochen wurde da es den tatsachen nicht entspricht) und wenn die Kündigung als unwirksamm geklärt wird dann erhalte ich zumindesten auch nachträglich mein ALG I Sperrzeit von 12 Wochen wird aufgehoben. das wären immerhin schonmal fasst 1000€ die ich zurück bekomme und dann das geld von der Sanktion des ALG II (30%)....

aber du siehst es richtig!!! aber noch was ich habe erfahren bzw. gelesen das man trotz Kündigungschutzklage eine Abfindung erhalten kann und zwar:

Eine weitere Möglichkeit, zu einer Abfindung zu kommen, besteht darin, sich mit dem Arbeitgeber freiwillig bzw. einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, d.h. den Kündigungsschutzprozess durch einen Abfindungsvergleich zu beenden.



Können Sie auch klagen, wenn Sie sich beruflich verändern möchten?


Eine Kündigungsschutzklage kann man auch erheben, wenn man von vornherein weiß, dass man das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchte. Hinter dem "offiziellen" Ziel der Kündigungsschutzklage, der weiteren Beschäftigung in dem bisherigen Arbeitsverhältnis, steht sogar recht oft ein anderes Ziel - die Beendigung des Prozesses und des Arbeitsverhältnisses durch einen Abfindungsvergleich.



ja aber ich danke dir erstmal

werde mal kontakt mit meinem Anwalt aufnehmen und das mal besprechen

ob der Anwalt git ist weiss ich nicht ist zum ersten mal das ich einen brauche aber soweit wie ich das gestern Im internet gesesen habe soll er gut sein denn in der Zeitung Spiegel wurde schon über Ihn berichtet weil er was aussergewönliches geschafft hat oder so auf jeden fall hat er schon die auszeichnung pro reo erhalten aber das ist ne andere geschichte


gruß

sv
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  #8  
Alt 23.01.2009, 12:14
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Hi SV,

Zitat:
Eine weitere Möglichkeit, zu einer Abfindung zu kommen, besteht darin, sich mit dem Arbeitgeber freiwillig bzw. einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, d.h. den Kündigungsschutzprozess durch einen Abfindungsvergleich zu beenden.
Genau das habe ich gemeint, wenn ich sagte: Klage zurückziehen und Aufhebungsvertrag mit Abfindung vereinbaren.

LG
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  #9  
Alt 23.01.2009, 13:48
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Hi SV,


Genau das habe ich gemeint, wenn ich sagte: Klage zurückziehen und Aufhebungsvertrag mit Abfindung vereinbaren.

LG
Bernd
bei einem Aufhebungsvertrag tritt die Sperrzeit von 12 wochen ein ( also so wie jetzt oder etwa nicht???)

aber dennoch danke
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