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#1
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| Hallo Forum ! der gordische Knoten besteht wie folgt: Ich bin von Juni 2008 - November 2009 sowie April 2010 bis ???? in einem Unternehmen mit nur einem Festangestellten beschäftigt - also kein Kündigungsschutz. Am 13. Oktober kündigt mein Chef per Fax an, dass er mich 15.11. kündigen werde, die Kündigung soll ich mit separater Post erhalten. Ich erhalte keine Kündigung. Am 29.11. erhalte ich meine Sozialversicherungsunterlagen vom Steuerbüro zugesandt - keine Kündigung. Daraufhin zum Arbeitsamt und die Unterlagen an meinen Arbeitgeber geschickt - Einschreiben mit Rückschein. Offenbar befürchtet er sonstwas und nimmt die Sendung erst nach meiner Mitteilung was denn drin ist an. Noch keine Kündigung erhalten trotz Nachfrage telefonisch und per Telefax. Am 10.12. liegt ein Umschlag mit einer Briefmarke - aber ungestempelt - in meinem Briefkasten, enthält die Arbeitsbescheinigung und eine Kündigung datiert auf den 15.10., wirksam zum 30.11. Den Umschlag habe ich im Beisein meiner Frau geöffnet. Da der Umschlag nicht gestempelt war gehe ich davon aus, dass dieser Brief persönlich eingeworfen wurde. Ich werde die Wirksamkeit dieser Kündigung anfechten. ( bitte keine Diskussion wegen Beweis des Zuganges oder so, das überlassen wir dem Gericht ). Frage 1: Wenn ich jetzt zum Arbeitsgericht fahre, fechte ich die Kündigung nach BGB an oder reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein ? ( geht ja eigentlich nicht da kein Kündigungsschutz besteht ). Während der Arbeit bei dieser Firma wurde ein Zeitwertkonto vereinbart, da es sich hauptsächlich um Saisonarbeit handelt. Auf eine Abtretung oder Absicherung wurde verzichtet. So habe ich von März bis November nahezu durchgearbeitet um von Dezember bis Februar die angesammelten Überstunden abzubauen. Aufgrund der Menge der Überstunden ( immer mehr als die "verbrauchten" Stunden durch Lohnfortzahlung ) habe ich keinen Urlaub genommen. Dieses ist belegbar. Frage 2: Urlaubsabgeltung ist Schadensersatz und somit 3 Jahre Verjährungsfrist ? Der Urlaubsanspruch für 2010 ist klar, was ist mit den Vorjahren ? Geht der Abbau des Zeitarbeitkontos dem Abbau des Urlaubes zwangsläufig vor oder bedarf es einer besonderen Vereinbarung ? Frage 3: Mein Arbeitgeber denkt im Traum nicht daran das Zeitwertkonto aufzulösen und das Restguthaben auszuzahlen. Während der Arbeitszeit hat mich mein Arbeitgeber mit dem Verkauf von Inventar beauftragt und eine prozentuale Provision versprochen. Hieraus ergibt sich per Ende November ein Provisionsanspruch von 840 EURO. Der Provisionsanspruch ist unstrittig. Frage 4: Ist das Arbeitsentgelt ( gehört das beim Arbeitsgericht in die Klage oder separat privatrechtlich beim Amtsgericht vorgehen ??? ) Eigentlich hatten wir für heute einen Termin vereinbart ( mein Arbeitgeber bekommt noch ein paar Dinge in der Rückgabe ), er hat ihn nun aber auf die Zeit zwischen den Feiertagen verschoben da er heute noch einen Tannenbaum kaufen muss ( kein Zynismus, das ist seine Begründung ). Da er ein Fuchs in diesen Fragen ist denke ich, dass dieses nur wegen der Drei-Wochen Frist erfolgt ist. Diese läuft morgen ab. Die noch in meinem Besitz befindlichen Unterlagen sende ich ihm morgen zu. Frage hierzu: Genügt die Unterschrift auf einem Rückgabeprotokoll einer Dritten Seite dass die Gegenstände in dem Paket waren ( SIM Karte, Bankkarte usw ) ? Daneben habe ich noch privatrechtliche Ansprüche an meinen Ex-Arbeitgeber persönlich aber das nur am Rande. Vielen Dank für kurze Antworten, die Hilfen und einen schönen Adventssonntag Stefan |
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#2
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| Stefan, deine Kündigung ist dir deiner Beschreibung nach frist- und formgerecht zugegangen, sie ist also wirksam. Der aktuelle Jahresurlaub sollte jetzt genommen werden bzw. genommen worden sein, der Rest ist zu entgelten. Was die vergangenen Jahre angeht- du hast deinen Urlaub zu gegebener Zeit nicht beantragt und genommen, also ist er wohl verfallen... es sei denn es gibt hierzu eine anderslautende Vereinbarung. Was nun die ausstehenden Arbeitsentgelte angeht- diese sind seitens des Arbeitgebers natürlich zu leisten. Sollte es hier Probleme geben empfiehlt es sich einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu zu ziehen um ggf. dem Klageweg zu beschreiten.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Moin und Danke für die Stellungnahme. Ähmmmmmm - wie kann ein Zugang einer Kündigung per 10. Dezember mit Wirkung zum 30. November 2010 fristgerecht sein ????? Sorry, das sieht selbst die Rechtspflegestelle des Arbeitsgerichtes eindeutig völlig anders. Die Form zweifle ich nicht an. Telefax gilt nicht, ( schon gar nicht mit explizitem Zusatz dass die Kündigung separat kommt ). Was die vergangenen Jahre angeht: Sicher ist der Anspruch auf Gewährung des Jahresurlaubes verfallen, aber nicht der Schadensersatzanspruch aus Urlaubsabgeltung. 2008 lasse ich beiseite, aber weder für 2009 und schon gar nicht für 2010 erfolgte eine Urlaubsabgeltung. |
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#4
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#5
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| ... stimmt Stefan, ich habe mich beim ersten Datum.. Am 10.12. liegt ein Umschlag mit einer Briefmarke - aber ungestempelt - in meinem Briefkasten, enthält die Arbeitsbescheinigung und eine Kündigung datiert auf den 15.10., wirksam zum 30.11. ... verlesen, tatsächlich läuft dann die Kündigungsfrist also ab dem 10.12.10. Sorry... ![]() ... was nun deinen Urlaubsanspruch bzw. dessen Abgeltung angeht- wenn dir dies vorenthalten wird, wird dir kaum eine andere Wahl bleiben als dich mit einen Arbeitsrechtler in Verbindung zu setzen. Evtl. möchtest du ja vorab mit besagter Hotline Kontakt aufnehmen? Hier der Original-Link des Bundesministerium für Arbeit und Soziales... und hier deren Nummer für Arbeitsrecht: 01805 / 67 67 13 (Kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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