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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und hab mich bereits in "mein" Thema ein bischen eingelesen. Hab hier auch interessantes dazu gefunden, aber das ein oder andere müsste ich nun doch noch erfragen: Am Montag nächster Woche geht meine Elternzeit zu Ende, mein Kind wird 3 Jahre alt. Bereits vor ca. 1/2 Jahr wurde mir mündlich von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich nicht weiter beschäftigt werden kann (Kleinbetrieb, 7 Mitarbeiter), daraufhin hab ich mich im Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. Jetzt wollte ich mich arbeitslos melden, da ich leider bisher erfolglos war in Sachen Arbeitssuche. Das Arbeitsamt verlangt nun (neben sehr viele anderen Forumularen, die es auszufüllen gilt) eine Kündigung vom Arbeitgeber, denn ein Aufhebungsvertrag würde eine Sperre für mich bedeuten, was ich mir nicht leisten kann. Mein Chef ist durchaus gewillt, mir eine solche Kündigung zu unterschreiben, aber er will (wie immer) keine Arbeit damit haben, ich soll sie also selber schreiben und er unterschreibt sie mir. Ich möchte nun nicht, daß er oder ich hinterher Probleme welcher Art auch immer bekommen. Deswegen: Wie ist das in dem Fall mit den Kündigungsfristen? Ich war 10 Jahre beschäftigt und hätte eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Soll ich das Kündigungsschreiben zurück datieren? Oder trifft diese Kündigungsfrist nicht zu in diesem Fall? Kündigungsgrund: betriebsbedingt (er hat mich ersetzt und kann es sich nicht leisten, mich wieder einzustellen) Das Kündigungsschreiben würde nun so aussehen: fristlose Kündigung Ich, Jxxxxxxx Rxxxxxxxxxxx, kündige meiner Angestellten Axxxxxxx Lxxxxxxxxx fristlos zum 30.01.2012 aus betriebsbedingten Gründen. Ort, 24.01.2012 Würde das ausreichen? Oder würde das Arbeitsgericht hier aktiv werden? Danke schonmal für Eure Antworten. Gruß, Ari11 |
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#2
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| Hm, wenn ich das so recht überdenke, so wird die 4 monatige Frist wohl doch zwingend sein. Da ein Zurückdatieren wohl nicht geht, bliebe nur noch ein Auflösungsvertrag, sehe ich das richtig? LG |
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