Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!
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Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!

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  #1  
Alt 09.01.2012, 15:53
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Ausrufezeichen Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!


[B][/BHil

Hallo zusammen,
brauche nun echt nen guten Rat!
Am 03.01.12 wurde mir mündlich gekündigt ( hatte ich ja schon in meinem Blog geschrieben)

hier geht's zum Bloginhalt bzw. zum 1. Thread: Neu hier...

Danke nochmal für's Antworten ..

Meine Probezeit wäre laut Vertrag am 17.01.12 beendet.

Heute war ein unfrankierter Briefumschlag in der Post..mit meiner schriftlichen Kündigung datiert vom 06.01.12. Briefkopf der Einrichtung Kündigung...blabla
Wortlaut :

Hiermit kündigen wir das durch Dienstvertrag vom 15.07.11 zwischen Frau XY und der XXYY geschlossene Dienstverhältnis innerhalb der Probezeit mit der maßgeblichen Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendertages.

( Handschriftlich hat mein Chef mir, auf dem Briefumschlag dort, eine Nachricht mit Kulli hinterlassen, das er mir die Kündigund gerne persönlich überreicht hätte, aber ja leider nicht zuhause war )
Find das echt , den Hammer schlechthin.....
Wurde von einem noch Kollegen gewarnt. Das Chef mit einer Zeugin bei mir zuhause aufkreuzen werden.
Was kann ich tun ?
Ist das so legitim?
Den letzten Satz im Kündigungsschreiben verstehe ich überhaupt nicht?!
Wurde vom Chef am 03.01.12 in den Urlaub geschickt ( Resturlaub )
Fakt ist leider, das mir 10 Tage beschäftigung fehlen, um Anspruch auf Arbeitslosendeld 1 zuhaben wenn diese Kündigung so rechtens wäre...
Kann ich damit zu einem Rechtsanwalt ?
BITTE UM Hilfe!!!!
Dankeschön

Geändert von nontestatum (10.01.2012 um 03:26 Uhr) Grund: Link gesetzt
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  #2  
Alt 09.01.2012, 21:27
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Standard AW: Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!

Feuerzeichen, wenn ich dich recht verstehe hast du eine frist- und formgerechte Probezeitkündigung erhalten, einzig das Datum der Ausstellung (06. oder 09.01.12) könnte strittig sein.
Zitat:
Fakt ist leider, das mir 10 Tage beschäftigung fehlen, um Anspruch auf Arbeitslosendeld 1 zuhaben wenn diese Kündigung so rechtens wäre...
... ich an deiner Stelle würde mit dem Herrn sprechen, vielleicht kündigt er dich ja 10 später?
Zitat:
Kann ich damit zu einem Rechtsanwalt ?
... natürlich kannst du dich damit direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden...
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 10.01.2012, 00:15
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Lächeln AW: Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!

Hey Wolf,

sorry weiss noch nicht so recht wie man hier zitate rein stellt, vorab vielen lieben Dank ,fürs antworten...

Also das sind die Fakten ;
mündliche Kündigung am 03.01.12 direkt morgens mit der bitte sofort meinen Resturlaub zu nehmen.
Am 09.01.12 war im Briefkasten ein unfrankierter und Postalisch nicht gestempelter Briefumschlag, worin sich meine Kündigung mit ausgestelltem Datum vom 06.01.12 befand.
Laut Dienstvertrag, endet meine Probezeit am 17.01.12 danach hätte doch meine schriftliche Kündigung spätestens am 04.01.12 eingehen müssen oder nicht ?( laut Arbeitsvertrag 14 Tage kündigungsfrist in der Probezeit , danach veränert sich die Kündigungsfrist um 4 Wo.)
Alles was danach eingeht( nach dem 04.01.12 )müsste demnach eine 4Wo. kündigungsfrist haben ? oder sehe ich das falsch ?

Das habe ich versucht Wolf, habe am 05.01.12 meinem Chef eine Mail geschrieben, wo ich ihn bat die ganze Geschichte nocheinmal zu überdenken. Worauf ich heute, gegen Nachmittag dieses Schreiben im Briefkasten hatte.Eine mündliche Kündigung ist doch nicht rechtens oder ? und die schriftliche kam zu spät? Für mich tuen sich grad sehr viele Fragen auf..........
Gilt so ein schreiben überhaupt was keinen poststempel aufweist ?
Wäre sehr nett wenn, Du darauf bitte nocheinmal antworten würdest Wolf

Dankeschön

Geändert von Feuerzeichen (10.01.2012 um 00:32 Uhr)
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  #4  
Alt 10.01.2012, 10:33
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Standard AW: Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!

Hi Feuerzeichen,

... nur der Vollständigkeit halber vorab- meine Antworten stehen weder für eine Rechtsberatung noch für einen diesbezüglichen Ersatz, sondern ausschließlich für meine persönliche Meinung. Für eine Rechtsberatung solltest du einen Fachanwalt konsultieren.


Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
Hey Wolf,

sorry weiss noch nicht so recht wie man hier zitate rein stellt, vorab vielen lieben Dank ,fürs antworten...
... guckst du rechts unten, da gibts einen "Zitieren"-Button.
Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
Also das sind die Fakten ;
mündliche Kündigung am 03.01.12 direkt morgens mit der bitte sofort meinen Resturlaub zu nehmen.
Am 09.01.12 war im Briefkasten ein unfrankierter und Postalisch nicht gestempelter Briefumschlag, worin sich meine Kündigung mit ausgestelltem Datum vom 06.01.12 befand.
... also ist dir deine Probezeitkündigung am 09.01.12 zugegangen.
Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
Laut Dienstvertrag, endet meine Probezeit am 17.01.12 danach hätte doch meine schriftliche Kündigung spätestens am 04.01.12 eingehen müssen oder nicht ?( laut Arbeitsvertrag 14 Tage kündigungsfrist in der Probezeit , danach veränert sich die Kündigungsfrist um 4 Wo.)
Alles was danach eingeht( nach dem 04.01.12 )müsste demnach eine 4Wo. kündigungsfrist haben ? oder sehe ich das falsch ?
... das siehst du falsch, tatsächlich gilt die verkürzte Kündigungsfrist bis zum Ende der Probezeit- also kann eine solche Kündigung bis zum 17.01.12 ausgesprochen werden.
Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen

Das habe ich versucht Wolf, habe am 05.01.12 meinem Chef eine Mail geschrieben, wo ich ihn bat die ganze Geschichte nocheinmal zu überdenken. Worauf ich heute, gegen Nachmittag dieses Schreiben im Briefkasten hatte.Eine mündliche Kündigung ist doch nicht rechtens oder ?
... nein, natürlich nicht
Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
und die schriftliche kam zu spät?
... nein, s.o.
Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
Für mich tuen sich grad sehr viele Fragen auf..........
Gilt so ein schreiben überhaupt was keinen poststempel aufweist ?
... das gilt schon, diese Kündigung ist dir wirksam zugegangen.
Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
Wäre sehr nett wenn, Du darauf bitte nocheinmal antworten würdest Wolf

Dankeschön
... immerwieder gerne...
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... schöne Grüße

Wolf





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Geändert von derWolf (10.01.2012 um 11:27 Uhr)
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Feuerzeichen (10.01.2012)

  #5  
Alt 10.01.2012, 10:53
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Danke Wolf,

habe heute Nachmittag einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, werde dort alle Fakten nocheinmal vorlegen, um herraus zu finden ob und in wieweit sich da noch was machen lässt.

Vielen lieben Dank für Dein Antworten

Gruß Feuerzeichen
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  #6  
Alt 10.01.2012, 10:58
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Mach´ das Feuerzeichen... ich bin gespannt was du dann zu berichten hast.
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  #7  
Alt 10.01.2012, 13:35
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Zum Thema Arbeitslosengeld I. Weitgehend unbekannt, aber es gibt auch noch das verkürzte Arbeitslosengeld nach § 127 Abs. 3 SGB III. § 127 SGB III Grundsatz
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Feuerzeichen (10.01.2012)

  #8  
Alt 10.01.2012, 23:49
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Unglücklich AW: Kündigung, was kann und oder soll ich nun Tun ?!

hallo zusammen,

also kurze Info.......
war heut beim Anwalt. Die Kündigung ist rechtskräftig zugestellt durch Boten. (Iss wohl für AG durchaus eine gängige und recht sichere Form der Zustellung )
Streit wird nun es jetzt wohl nur noch um den Termin geben. auf den Schreiben steht der 06.o1. aber eingeworfen wurde sie am 09.01.12 das wird noch einmal recht Interessant werden denke ich. zumal ich dann nocheinmal vom 16.01.12 bis zum 23,01.12 zur arbeit gehen müsste, es sei denn der AG stellt mich frei.. werd mich mal überraschen lassen. Vor allem wie dann nu mein Qualifiziertes Arbeitszeugnis ausfallen wird

Wolf ! vielen lieben Dank nocheinmal . Du hattest Recht ! Chapeau, Herr Wolf

Eine letzte Sache noch wenn eine Probezeitbeurteilung statt gefunden hat, man diese auch vorlegen kann, dann müsste doch das Zeugnis, sich daran Orientieren oder ? Diese Beurteilung war durchweg eine glatte 1.. verrückt ich weiss..



Gruss Feuerzeichen

Geändert von Feuerzeichen (10.01.2012 um 23:58 Uhr)
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  #9  
Alt 11.01.2012, 11:16
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Hallo Feuerzeichen,

Zitat:
Zitat von Feuerzeichen Beitrag anzeigen
Eine letzte Sache noch wenn eine Probezeitbeurteilung statt gefunden hat, man diese auch vorlegen kann, dann müsste doch das Zeugnis, sich daran Orientieren oder ? Diese Beurteilung war durchweg eine glatte 1.. verrückt ich weiss..
... grundsätzlich schon, es sei denn es wäre danach noch irgendetwas vorgefallen.
Wenn dir das Zeugnis vorliegt kannst du es gerne hier bei uns einstellen, verweise dann bitte auch nochmal auf die erfolgte Probezeitbeurteilung.
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Wolf





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  #10  
Alt 11.01.2012, 11:44
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Jepp, mache ich sehr gerne dann..

Lg Feuer
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