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#1
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| Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine Frage bzgl. des Arbeitsrechts: Folgender Sachverhalt: Ich habe einer Arbeitnehmerin aus meinem Betrieb die Kündigung geschrieben. Grund dafür war das sie später ggf. auf Arbeitslosengeld zurück greiefn kann. Die Kündigung ist schon unterschrieben. Grund der Kündigung war, dass sie sich selbständig machen möchte und falls dies sozusagen in die Hose geht, sie später auf Arbeitslosenhilfe zurück greifen kann. Sie arbeitet eine bestimmte zeit noch in meinem Betrieb und macht dann den Resturlaub den sie noch hat. Jetzt hat sich folgendes ergeben: Die Arbeitnehmerin war 1 Woche krankgeschrieben wo auch eine Krankmeldung vorlag. Die darauffolgende Woche war sie nur Montag anwesend Den Rest der Woche also bis Freitag/Samstag ist sie nicht erschienen bzw. hat auch KEINE Krankmeldung vorgelegt. Was habe ich als Arbeitgeber in diesem Sachverhalt für Möglichkeiten? Lohnzahlung usw......... Wenn ihr dazu bestimmte Quellen hättet, wäre super. Danke schonmal für eure Mühe. TOMTOM |
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#2
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| Gibts einen bestimmten Grund, dass sie keine Krankmeldung vorgelegt hat? Vielleicht mal anrufen und fragen...wobei das schon ein bisschen stumpf ist. Ich habe da leider keine Quelle zu, aber meines Wissens ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den bewussten "Gelben" gebunden - also kein Lappen, keine Lohnfortzahlung. Es muss ja auch nachweisbar sein, wie lange jemand arbeitsunfähig ist, damit nach 6 Wochen die Krankenkasse die Zahlung übernimmt. Evtl. lohnt sich auch ein Anruf bei der Krankenkasse der Arbeitnehmerin, vielleicht hat sie dort den Durchschlag eingereicht und das Original ist verschütt gegangen in der Post oder so...wäre die Arbeitnehmerin denn so einzuschätzen, dass sie so "unüberlegt" handelt? Hatte eher den Eindruck, dass es ein entspanntes Verhältnis zwischen euch gibt durch die "Kulanzhandlung" mit der Kündigung. LG Curly |
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#4
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| Danke erstmal für eure Beiträge, aslo es ist so dass die Arbeitnehmerin genau weiss das sie noch keinen Schien abgegeben hat. Ich habe mich mit ihr in Verbindung gesetzt. Sie sagte mir nur... diese müsse sie erst suchen. Ich glaube da eben nicht drann... Sie wird denke ich keine Krankmeldung vorlegen können. Fakt ist ja auch einfach das sie ab letzte Woche Dienstag krank ist und ich bis heute also 7 Tage danach KEINE Krankmeldung bekommen habe. Wie schon gesagt ich habe mich mit der Arbeitnehmerin in verbindung gesetzt. Ich denke aber mal das sie im Glauben ist, weil sie schon die Kündigung unterschrieben hat kann sie jetzt schalten und walten wie sie will bzw. mir auf dem Kopf rumtanzen. Das lasse ich eben ungern mit mir machen. Ich bin ihr als Arbeitgeber entgegen gekommen und habe ihr sogar gekündigt damit sie später eine bessere Ausgangsposition hat falls etwas schief gehen sollte. Bin eben ein bisschen ratlos was ich jetzt für Möglichkeiten habe. Über weitere hilfreiche Beiträge wäre ich dankbar. Gruß TomTom |
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#5
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| Tomtom, du musst dir da keinen Kopf machen. Es gibt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, das ist ein hohes soziales Gut, das jeder Arbeitnehmer hüten sollte wie seinen Augapfel. Wenn da ein Arbeitnehmer glaubt, er könne sich da ein paar Extra-Urlaubstage genehmigen und er müsse sich nicht an die Spielregeln halten, dann stellst du die Lohnzahlung ein. So einfach ist das. Kein gelber Urlaubsschein - kein Lohn
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Hallo nontestatum, mir geht es ja eigentlich auch nur darum, dass ich keine Lust habe mir da auf dem Kopf rum tanzen zu lassen. Die denkt jetzt, dass sie die Kündigung unterschrieben hat und das sie jetzt machen kann was sie will. Aber dem ist ja nicht so. Kann ich denn noch irgendetwas geltend machen außer die Lohnfortzahlung? Denn es war ja ein kompletter Arbeitsausfall. Gruß & Danke TomTom |
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#7
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| Es gibt bestimmte "Vertragsverstöße", die dich als AG dazu berechtigen, eine Ersatzkraft zu mieten (Stichwort Zeitarbeit) und die entstandenen Kosten dem "Schuldigen" in Rechnung zu stellen - ggf. wäre das eine Möglichkeit, ihren Suchtrieb nach dem Lappen etwas zu motivieren, indem man ihr das einfach mal androht, dass Kosten auf sie zu kommen, wenn sie weiterhin ohne Krankmeldung von der Arbeit fern bleibt. LG Curly |
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#8
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| Zitat:
Die Einstellung der Lohnzahlung müsste ein ausreichender Warnschuss sein, weil davon ja auch die Arbeitgeberanteile betroffen sind, die Arbeitnehmerin müsste sich demzufolge auch -je nach zeitlichem Ablauf - auch selber krankenversichern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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