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#1
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| Hallo Ich habe ein ganz spezielle Frage, da ich meinem AG lieber "allwissend" gegenübertreten will. Also ich bin seit dem 17.03. Krank gemeldet. Am 29.05. habe ich meine fristgerechte Kündigung abgegeben. Diese ist zum 30.06.. Als ich meine Kündigung abgab fragte ich meinen Chef wie wir das mit dem Urlaub machen ... Soll ich ihn nehmen oder zahlt er ihn aus. Er sagte er meldet sich bei mir ... Das tat er bis heute nicht. Deshalb möchte ich jetzt, bevor ich ihn erneut frage, wissen was mit zusteht. Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Laut meinen letzten Lohnscheinen habe ich aus dem Vorjahr 19 Tage mit genommen. Macht zusammen 49 Tage ... So steht es auch auf meinen Lohnscheinen. Anfang des Jahres nahm ich bereits 8 Tage. Nun meine Frage(n): 1. Wieviel Urlaub steht mir noch zu? 2. Kann er ihn mir verweigern? 3. Muss er Ihn auszahlen, wenn ich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krank bin? Vielen Dank im Voraus ... mfG |
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#2
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| Meine Meinung ist, dass dir nicht der volle Jahresurlaub zusteht, sondern nur anteilig auf die Betriebszugehörigkeitszeit. Da mache ich folgende Rechnung auf: 15 Tage Urlaub für 2008 19 Tage Urlaub aus 2007 - 8 Tage bereits genommen Summe: 26 Tage Ob diese Ansicht so richtig ist, musst du an Ort und Stelle prüfen. Der Urlaub muss gewährt oder ausgezahlt werden. Ob eine Auszahlung hinsichtlich der Abgabenbelastung sinnvoll ist, müsstest du selber entscheiden. Hast du denn jetzt einen neuen Job oder wie geht es weiter?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
eine_Frage (11.06.2008) | ||
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#3
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| Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. So habe ich mir das auch gedacht, für mich ging es auch hauptsächlich um die Frage, ob er mir auch wirklich zusteht oder mein Ex-Chef sagen kann das ich keinen mehr bekomme. Also vielen Dank für die schnelle Antwort. PS: Leider habe ich noch keine Arbeit und werde anschließend in die Arbeitslosigkeit gehen. Aber das ist mir immer noch lieber als wieder dort hin zu gehen. |
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