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| • Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen |
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#1
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| Hi, ich hab mir die meissten Beiträge durchgelesen aber nichts passendes gefunden. Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen aber eigentlich früher als die Frist erlaubt. Das alles möcht ich in ein Schreiben verpacken. Ist das ratsam? Hier mal als Beispiel: hiermit mache ich von dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 30.04.2010. Bei zeitgleicher Beantragung der verbliebenen 6 Tage meines Jahresurlaubes ergibt sich der 22.04.2010 als mein letzter Arbeitstag. Ich bitte zudem um Prüfung ob ein Ausscheiden bereits zum 15.04.2010 (die Frist von 4 Wochen wäre gewahrt) möglich ist. Der letzte Arbeitstag wäre dann der 07.04.2010. Ich bitte um schriftliche Mitteilung bis zum 26.03.2010. Bitte erstellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und übergeben mir die Lohnsteuerkarte von 2010. Ich bedanke mich für die sehr angenehme Zusammenarbeit und möchte anmerken, dass ich mich in Ihrem Unternehmen sehr wohl gefühlt habe und viel lernen durfte. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen, Danke schonmal für Rückmeldung |
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#3
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| den unterschreibe ich morgen. Und morgen werd ich auch kündigen. Die nehmen mich auch zur normalen Frist, aber besser wärs halt früher. |
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#4
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| gehört die Welt - die Sonne und das Himmelszelt. viel Erfolg ![]() Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| Hoffe für dich ganz sehr, dass du dann nicht doppelt "moppelst"! Ein "Aufhebungsvertrag" kann OHNE Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von 14 Tagen z.B. im "gegenseitigem Einvernehmen" gekündigt werden. So steht's im Gesetz. Begründet werden muss die Auflösung des AV im gegenseitigen Einvernehmen nicht. Es muß lediglich auftauchen "im gegenseitigem Einvernehmen". Na, dann VIEL GLÜCK auf der neuen Arbeitsstelle. Hoffentlich Vollzeit ...M.l.G.! Insider 56 |
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#6
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| Doppelt isses eigentlich ja nicht da ich normal kündige und falls es möglich ist auch eher gehe. Also eine Frist zur Rückmeldung kann ich ruhig ansetzten oder? Der neue Job Vollzeit und besser bezahlt. Vorallem aber werde ich gefordert was mein derzeitiges Arbeitsverhältnis nicht schafft trotz leitender Tätigkeit. Danke nochmal. |
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#7
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| Eventuell bittest du erstmal um Aufhebung und für den Fall, dass sie das nicht hinnehmen, ist das Schreiben als Kündigung zu betrachten. Denn die nicht an Fristen gebundene Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen käme dir ja mehr zupass?
__________________ Wer weiß schon, auf welcher Fußmatte er eines Tages sterben wird??? |
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#8
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| ... richtig, hierfür solltest du dann aber nicht auf die Post vertrauen sondern das direkte Gespräch mit dem entsprechenden Entscheider suchen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#9
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| ... nur der Vollständigkeit halber und um Missverständnissen Vorzubeugen- in dem Moment hast du, Syc, natürlich besagtes Kündigungsschreiben in zweifacher Ausführung dabei.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#10
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| Aber was spricht dagegen, wenn er es schriftlich tut? Aber Aufhebung halt vorweg?
__________________ Wer weiß schon, auf welcher Fußmatte er eines Tages sterben wird??? |
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