kündigung nach 3 wochen arbeit
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kündigung nach 3 wochen arbeit

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  #1  
Alt 03.06.2010, 18:25
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Hallo zusammen,

ich habe ein arbeitsvertrag unterschrieben bei unternhemen A, und habe angefangen zu arbeiten, jetzt sind 3 wochen vergangen, letzte woche habe ich ein vertrag bekommen von unternehmen B wo ich gern arbeiten möchte.

jetzt die frage darf ich mein arbeitsvertrag bei unternehmen A kündigen nach 3 wochen arbeit?
in mein unterschriebene Vertrag steht:

Die ersten 6 monate werden als Probezeit vereinbart. innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer 14 tätigen frist gekündigt werden.

zum beispiel wenn ich bei unternehmen B am 01.07 anfangen möchte wann kann meine kündigung vorlegen?
dh wenn ich beispielweise meine kündigung am 10.06 vorlege (kündigungfrist 14 tage) dh muss ich bis 23.06 arbeiten. und ab 01.07 bei unternehmen B anfangen. ist das so?
wenn ich kündige, kann der arbeitsgeber mich klagen wegen shaden die durch mich entsanden sind. zum beispiel wegen meine einarbeitung?
wenn der arbeitsgeber fragt warum möchten sie kündigen was kann ich zum beispiel sagen???

Vielen Dank im voraus für euere antworten.
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  #2  
Alt 04.06.2010, 07:49
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Prinzipiell kann man jeden Arbeitsvertrag wann immer man möchte unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Also auch schon nach drei Wochen.
Es sieht halt nur ziemlich **** aus im Lebenslauf. Aber wenn Firma B so viel besser ist.....
Beachte: Kündige erst, wenn Du den Vertrag von B auch schriftlich und unterschrieben hast.
Du musst schriftlich kündigen.
Um am 01.07 bei B anfangen zu können musst Deine Kündigung spätestens am 16.06 wirksam bei A eingegangen sein. Ich rate immer dazu den Empfang durch eine empfangsberechtigte Person gegenzeichnen zu lassen.

Verklagen kann A Dich in keiner Weise wenn Du die Frist und Form einhälst.
Bestehe dennoch in Deiner Kündigung auf die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses.


Zu Deiner Berechnung der Kündigungsfrist:
Wenn Du am 10.06 die Kündigung wirksam zustellst beginnt die Frist von 14 Tagen am Folgetag (11.6) zu laufen. Somit wäre der 24.06 der letzte Arbeitstag.
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  #3  
Alt 04.06.2010, 10:06
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Vielen dank für deine antwort,
in die 14 tätige kündigungfrist werden die wochenende auch gezählt? oder nur die arbaitstagen? danke
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  #4  
Alt 04.06.2010, 11:03
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Ja, es lautet ja 14 Tage, nicht 14 Arbeitstage.
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  #5  
Alt 09.06.2010, 22:21
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Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort.
wenn ich am freitag meine kündigung einreiche, ab wann ist die wirksam bzw, ab wann zählt die 14 tagen kündigungsfrist?ab Freitag oder erst ab Montag?
da ich nur 3 wochen gearbeitet habe, kann mir jemand eine grund nennen der überzeugend könnte falls mir den Arbeitgeber mich nach der Grund der kündigung fragt?
der wahren Grund ist dass ich eine andere Stelle gefunden habe. aber dass kommt komisch an wenn ich da nur 3 wochen gearbeitet habe und die kündigung eingereicht habe.

eine frage hätte ich noch? ich werde die 14 tätige frist auch arbeiten damit eine ordentliche kündigung ist, kann der Arbeitgeber auch sagen dass ich zu hause bleibe ohne dass ich 14 tage arbeite? könnte vorkommen? wenn ja solle ich akzeptieren oder könnte eine falle sein, dass ich die 14 tage niht erschienen bin.

Vielen Dank
ich hoffe auf eine baldige Antwort?

Geändert von floura_02 (09.06.2010 um 22:24 Uhr)
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  #6  
Alt 10.06.2010, 09:21
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Zitat:
Zitat von floura_02 Beitrag anzeigen
wenn ich am freitag meine kündigung einreiche, ab wann ist die wirksam bzw, ab wann zählt die 14 tagen kündigungsfrist?ab Freitag oder erst ab Montag?
Wenn die Kündigung wirksam zugeht am Freitag (am besten bestätigen lassen durch Unterschrift z.B. des Personalleiters auf Deiner Kopie der Kündigung) ist der Beginn der Frist der Samstag. Es zählen alle Tage (nicht nur Werktage). Du kündigts heute also auf den 25.06.
Wenn die Kündigung heute nicht mehr wirksam zugeht da Du sie vielleicht erst heute Abend in den Briefkasten wirfts geht sie erst am Montag wirksam zu und Fristbeginn ist dann der Dienstag.
Grundsätzlich: Fristbeginn kann jeder Tag sein, Fristende kann kein Sonn- oder Feiertag sein. Du kannst also nicht auf den 27.06 kündigen, dann würde sich das Fristende auf den 28.06 verschieben.

Zitat:
Zitat von floura_02 Beitrag anzeigen
da ich nur 3 wochen gearbeitet habe, kann mir jemand eine grund nennen der überzeugend könnte falls mir den Arbeitgeber mich nach der Grund der kündigung fragt?
der wahren Grund ist dass ich eine andere Stelle gefunden habe. aber dass kommt komisch an wenn ich da nur 3 wochen gearbeitet habe und die kündigung eingereicht habe.
Lügen haben kurze Beine. Also immer bei der Wahrheit bleiben.

Zitat:
Zitat von floura_02 Beitrag anzeigen
eine frage hätte ich noch? ich werde die 14 tätige frist auch arbeiten damit eine ordentliche kündigung ist, kann der Arbeitgeber auch sagen dass ich zu hause bleibe ohne dass ich 14 tage arbeite? könnte vorkommen? wenn ja solle ich akzeptieren oder könnte eine falle sein, dass ich die 14 tage niht erschienen bin.
Der Arbeitgeber kann Dich widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeitsleistung freistellen. Dem kannst Du aber wiedersprechen wenn Du das überhaupt willst. Bezahlen muss er Dir beide Freistellungen aber auf jeden Fall. Da Du voraussichtlich noch keinen Urlaubsanspruch hat kann er hier aber nichts verrechnen.
Eine Freistellung solltest Du dir aber unbedingt schriftlich geben lassen!
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  #7  
Alt 10.06.2010, 20:05
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Halllo,

Vielen Dank für Ihre antwort,
warum wenn ih eine andere grund nenne dass ich auswandere oder was auch immer ist das schlimm? oder hat folge?

Danke
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  #8  
Alt 13.06.2010, 19:16
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hallo,
braucht man noch außer die empfangsbestätigung noch ein schritliche bestätigung vom arbeitgeber oder nicht?
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