Kündigung oder Aufhebungsvertrag? - Seite 2
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Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

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  #11  
Alt 08.05.2009, 11:03
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Du würdest also dem Vertrag nicht zustimmen und die fristlose Kündigung abwarten, die dann wohl heute rausgeht, wenn er nicht unterschreibt; damit dann zum Anwalt (Rechtsschutz hat er nicht) und dagegen vorgehen?

Wir haben einfach keine Ahnung womit er nachher schlechter dasteht..
nachher bleibts bei der fristlosen Kündigung, er hat ´n Haufen Kohle in ´nen Anwalt gesteckt, ´ne Abfindung kriegt er auch nicht und die Jobsuche wird umso schwerer, weil die ihm kein gutes Zeugnis mehr schreiben..

Das Zeugnis werden wir in jedem Fall hier zum Gegenlesen reinstellen.
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  #12  
Alt 08.05.2009, 11:44
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Hallo ratlos,

... ich persönlich würde zumindest das unwiderruflich rausnehmen lassen bzw. mir die Fortzahlung sämtlicher Abgaben bis zum 30.06.09 schriftlich bestätigen lassen.

Zu Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit einer möglichen fristlosen Kündigung kann ich nichts sagen, klar ist nur dass die Beendigung Arbeitsverhältnisses ansteht.

Wolf






Zitat:
Zitat von Ratlos82 Beitrag anzeigen
Du würdest also dem Vertrag nicht zustimmen und die fristlose Kündigung abwarten, die dann wohl heute rausgeht, wenn er nicht unterschreibt; damit dann zum Anwalt (Rechtsschutz hat er nicht) und dagegen vorgehen?

Wir haben einfach keine Ahnung womit er nachher schlechter dasteht..
nachher bleibts bei der fristlosen Kündigung, er hat ´n Haufen Kohle in ´nen Anwalt gesteckt, ´ne Abfindung kriegt er auch nicht und die Jobsuche wird umso schwerer, weil die ihm kein gutes Zeugnis mehr schreiben..

Das Zeugnis werden wir in jedem Fall hier zum Gegenlesen reinstellen.
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... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #13  
Alt 08.05.2009, 12:13
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Er hat jetzt zumindest ausgehandelt dass er den Vertrag heute nicht unterschreiben muss; er kann ihn mitnehmen und sich das bis Mittwoch überlegen.
Beim Anwalt hat er am Montag einen Termin. Die sagten zwar auch er könne sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, aber ich schätze den wird er nicht kriegen (netto hat er etwa 1100 Euro, Miete sind 450..)
D.h. er wird die ca. 190€ wohl selbst tragen müssen.. :(
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  #14  
Alt 08.05.2009, 12:23
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Hallo Ratlos,

Zitat:
Zitat von Ratlos82 Beitrag anzeigen
Er hat jetzt zumindest ausgehandelt dass er den Vertrag heute nicht unterschreiben muss; er kann ihn mitnehmen und sich das bis Mittwoch überlegen.
Beim Anwalt hat er am Montag einen Termin.
... eine gute Entscheidung!

Zitat:
Zitat von Ratlos82 Beitrag anzeigen
Die sagten zwar auch er könne sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, aber ich schätze den wird er nicht kriegen (netto hat er etwa 1100 Euro, Miete sind 450..)
D.h. er wird die ca. 190€ wohl selbst tragen müssen.. :(
... ich weiß nicht wer hierauf einen Anspruch hat und wer nicht- probieren würde ich es trotzdem.

Vielleicht möchtest du/möchtet ihr das Ergebnis des Gesprächs mit dem Anwalt hier einstellen, es ist nie verkehrt sich eine 2. (oder 3. oder 4. ...) Meinung einzuholen.

Wolf
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... schöne Grüße

Wolf





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  #15  
Alt 10.05.2009, 22:06
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*Update*

Morgen früh gehen wir zum Anwalt und lassen den Aufhebungsvertrag überprüfen und besprechen, ob eine Klage gegen die fristlose Kündigung sinnvoll wäre oder nicht.

Der Aufhebungsvertrag wurde jetzt auch nochmal in ein paar Punkten verbessert:

1. Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2009 beendet wird, um einer betriebsbedingten Kündigung vorzubeugen.

2. Die Gesellschaft stellt den MA mit sofortiger Wirkung, unter Fortzahlung seiner monatlichen Bezüge und unter Anrechnung des Urlaubs, bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Arbeit frei.

3. wohlwollendes Zeugnis..

4. Der MA hat die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von 1 Woche jederzeit schriftlich vor dem 31.10.2009 zu kündigen. Für jeden Monat, den der Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig verlässt, wird ihm 1/2 Brutto-Monatsentgelt kumuliert als Abfindungsbetrag mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
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