kündigung ohne arbeitsvertrag
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kündigung ohne arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 19.04.2008, 12:35
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Frage kündigung ohne arbeitsvertrag


hallo, ich möchte gerne wissen wie lang meine kündigung ist ohne arbeitsvertrag. ich bin seid janauar diesen jahres angestellt in einem transport unternehmen ohne arbeitsvertrag und bekomme auch keine lohnabrechnungen. nun möchte ich dort aufhören und weiß nich genau wie lang ich die frist einhalten muß und ob in der zeit urlaub angefallen ist wo mir zu steht.
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  #2  
Alt 19.04.2008, 22:49
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hi, mit arbeitsverträgen habe ich keine Ahnung mehr.

Sollte er in kein Tarifverband sein gelten die allgemeinen kündigungsfristen.Wie dir genau sind weiß isch nicht mehr. Ich weiß noch es kommte auf die zeit an wie lange du in der Firma warst, danach berechnet sich die kündigungzeit.

Schau mal hier genaustens erklärt!

Kündigung - Allgemeines

Solltest du unter 2 Jahre arbeiten gilt die 1 Monatsfrist zum Monatsende.

Geändert von Aqarium (19.04.2008 um 22:52 Uhr)
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  #3  
Alt 21.04.2008, 13:31
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also tarif gehören wir keinem an. ich bin seid januar diesen jahres in den unternehmen. habe also noch probezeit und is in der zeit nich 2 wochen frist ????
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  #4  
Alt 21.04.2008, 14:17
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hi, soweit wie isch weiß ist in der Probezeit eine Kündigung gleich eine fristlose Kündigung gleichzustellen. Da isch mich mal in einen Beitrag vertan hatte, weiß Nonte sicher besser bescheid, als isch. oder musst Googlen wende dich einmal an einer Gewerkschaft frag dort. Nonte hat sicher eine bessere Antwort
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  #5  
Alt 21.04.2008, 15:31
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Ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten, ist ganz schlecht.

Da kann der Arbeitnehmer nämlich nichts beweisen.

Wenn du keinen Arbeitsvertrag hast, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Probezeit vereinbart ist. Vermutlich nicht. Wenn du dich auf § 622 BGB berufst und die dort erwähnte 14-tägige Kündigungsfrist, müsstest du im Ernstfall erstmal beweisen, dass eine Probezeit vereinbart ist.

Wenn du selber kündigst, wirst du sowohl bei ALG I als auch bei ALG II sanktioniert (Leistungssperre bzw. Leistungskürzung).


Zitat:
hi, soweit wie isch weiß ist in der Probezeit eine Kündigung gleich eine fristlose Kündigung gleichzustellen
Nein!!

Es muss im Normalfall immer ordentlich gekündigt werden, also fristgerecht mit Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Eine fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist eine ausserordentliche Kündigung, die wird nur angewendet, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. Diebstahl, Treuebruch, Kunden oder Chef oder beide [] beleidigt usw.

Eine fristlose Kündigung erzeugt auch eine Leistungssperre be der Agentur/ARGE !!

§ 622 BGB Kündigungsfristen

Nachweisgesetz
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 21.04.2008, 15:57
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ok danke das hilft mir weiter . also mein chef hat mir auf verlangen halt ein DIN4 blatt( was ja kein arbeitsvertrag ist ) mit 3 sätzen getippt wo drin steht 6 monate probezeit und 14 tage frist. mehr steht da ned. das mit dem amt is mir klar da mch ich mir keinen kopf da ich ne andre stelle ab mitte mai habe .
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  #7  
Alt 21.04.2008, 16:56
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Hallo Larien,

... wenn dieses DinA4-Blatt mit Firmenbezeichnung, Datum, relevanter Unterschrift und schlüssiger Probezeit- und Kündigungsklausel versehen ist kann das durchaus ausreichen.

Wolf

IANAL!

Zitat:
Zitat von Larien Beitrag anzeigen
ok danke das hilft mir weiter . also mein chef hat mir auf verlangen halt ein DIN4 blatt( was ja kein arbeitsvertrag ist ) mit 3 sätzen getippt wo drin steht 6 monate probezeit und 14 tage frist. mehr steht da ned. das mit dem amt is mir klar da mch ich mir keinen kopf da ich ne andre stelle ab mitte mai habe .
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  #8  
Alt 21.04.2008, 16:58
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Achso achso, naja dann musse also 14 Tage noch dort arbeiten
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