| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Morgen, leider habe ich mit der Suche noch kein ähnliches Thema finden können. Zu meinem befristeten Arbeitsvertrag habe ich eine Vertragsänderung erhalten, nach der ab dem 01.01.2008 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt. Nun möchte ich gern kündigen, da ich eine interessantere Stelle gefunden habe. Kann ich den Vertrag trotz der unterschriebenen Verlängerung kündigen oder ist es ähnlich wie bei einem Vertrag, den man antreten muss? Da es sich nur um eine Änderung handelt, kann eine Kündigung doch eigentlich kein Problem sein, oder? Danke und viele Grüsse, precious |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zu meinem befristeten Arbeitsvertrag habe ich eine Vertragsänderung erhalten, nach der ab dem 01.01.2008 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt. Das heisst, du bist bisher nach dem Teilzeitarbeitsgesetz beschäftigt worden, eine weitere befristete Beschäftigung ist nicht mehr möglich und man hat nur noch die Wahl, dich entweder zukünftig nicht mehr zu beschäftigen oder dir einen unbefristeten Vertrag zu geben. Man hat sich offensichtlich für die Weiterbeschäöftigung mít unbefristetem Arbeitsvertrag entschieden. Nun möchte ich gern kündigen, da ich eine interessantere Stelle gefunden habe. Kann ich den Vertrag trotz der unterschriebenen Verlängerung kündigen oder ist es ähnlich wie bei einem Vertrag, den man antreten muss? Ich sehe das so, dass du unter Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist kündigen darfst. Da es sich nur um eine Änderung handelt, kann eine Kündigung doch eigentlich kein Problem sein, oder? Arbeitsrechtlich sehe ich kein Problem. Es gibt nur ein Problem mit der Arbeitsagentur, wenn dein neuer Boss dich z.B. in der Probezeit kündigt und du arbeitslos wirst. Dann hättest du deine Arbeitslosigkeit selber verschuldet und würdest eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld erhalten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
precious (25.09.2007) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Dankeschön für die schnelle Antwort. ![]() Jetzt kann ich meine Kündigung mit ruhigerem Gewissen abgeben. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung trotz Schwerbehinderung? | simone2000 | Kündigung | 0 | 08.06.2009 20:12 |
| Kündigung trotz starken Vertrauens & Erfolgs | Vanitas | Kündigung | 4 | 19.01.2009 11:15 |
| Kündigung trotz Krankmeldung bei 400 Euro Job | Tina-Sina | Mini-Jobs | 5 | 30.05.2008 15:00 |
| Fördermittel trotz eigener Kündigung | herkistar | Finanzen und Fördermittel | 1 | 01.05.2008 09:29 |
| 50% Chance zur Sperrzeit trotz Kündigung des AG in der Probezeit / Stellungnahme | sonnenfreund75 | Arbeitslosengeld ALG I | 6 | 12.10.2007 18:34 |