Kündigung und Urlaubstage
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Kündigung und Urlaubstage

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  #1  
Alt 17.05.2010, 10:48
nooosl
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Standard Kündigung und Urlaubstage


Hallo!
Kurz vorweg: Bin neu hier und auch relativ neu in der Arbeitswelt... bitte entschuldigt daher bereits im Voraus meine unerfahrene Frage(n):

Ich habe eine Frage zur Kündigung und zu Urlaubstagen:

Ab dem 01. Februar 2010 habe ich einen befristeten Vertrag (1Jahr bis 31.01.2011) mit Aussicht auf Verlängerung.
Ich habe 30 Urlaubstage und "normale Kundügungsfristen", also 4 Wochen bis Mitte bzw. Ende des Monats.

Ich möchte nun ab dem 01.07 woanders anfagen, sodass ich meine Kündigung am 01.06 einreichen werde. Demnach war ich also 5 Monate innerhalb dieses 1-Jahresvertrags bei meinem Arbeitgeber beschäftigt (zuvor zwar bereits 12 Monate als Trainee angestellt, aber das ist ja bezogen auf die "neuen Urlaubstage" erstmal irrelevant)

Bis zum 01.07 werde ich jedoch bereits 12 Urlaubstage in Anspruch genommen haben. Nach meiner Rechnung stehen mir aber nur 10 Tage zu... oder?

Welche Auswirkungen hat diese Rechnung denn auf die Kündigung? Kann es sogar sein, dass ich demnach gar nicht kündigung kann zum 01.06, da ich bereits dann 2 Tage mehr Urlaub verbraucht habe, als eigentlich zulässig?
Oder wird demnach mein letztes Juni Gehalt dementsprechend gekürzt?

Ich hoffe, ich habe meine Frage "richtig gestellt" und ihr könnt mir helfen!

Herzliche Grüße,
Tom
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  #2  
Alt 05.07.2010, 14:27
Benutzerbild von coquette
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Standard AW: Kündigung und Urlaubstage

Hallo Tom,

wenn du mehr Urlaubstage genommen hast als dir eigentlich zustehen können dir diese vom Entgelt abgezogen werden. Und: Urlaubstage werden aufgerundet, bei 30 Tagen im Jahr und 5 Monaten Beschäftigung stehen dir daher 13 Urlaubstage zu.

Auf Kündigungsfristen hat genommener oder nicht genommener Urlaub aber keine Auswirkungen!
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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  #3  
Alt 05.07.2010, 17:23
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Standard AW: Kündigung und Urlaubstage

Zitat:
Zitat von coquette Beitrag anzeigen
wenn du mehr Urlaubstage genommen hast als dir eigentlich zustehen können dir diese vom Entgelt abgezogen werden.
Diese Antwort ist aus meiner Sicht leider falsch.

Siehe dazu §5 (3) BUrlG

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Allerdings schließt das Gesetz Mehrfachansprüche (§6 BUrlG) auch aus. Der jetzige AG könnte dem neuen AG eine Urlaubsbescheinigung mitgeben aus der zu ersehen ist, dass bereits mehr Urlaub als anteilig zustehend genommen wurde. Somit müßte der neue AG diesen Urlaub weniger geben.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #4  
Alt 09.07.2010, 09:19
nooosl
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung und Urlaubstage

naja
wer macht denn sowas? :-)
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