Kündigung + Urlaubsanspruch aus vergangenen Jahren
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Kündigung + Urlaubsanspruch aus vergangenen Jahren

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  #1  
Alt 15.06.2009, 06:34
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Standard Kündigung + Urlaubsanspruch aus vergangenen Jahren


Hallo,

da das Thema Mobbing etc. groß im Umlauf ist in vielen Firmen, geht es mir seit einigen Jahren auch so. Chef ist chronisch Kolärisch(?) beschimpft die Leute aufs extremste, also auch richtig unter der Gürtellinie und auch Persönlich. Nunja jedenfalls stehe ich vor der Entscheidung dort zu Kündigen weil ich das Nervlich und Psychisch einfach nicht mehr aushalte.
Einer meiner Fragen wäre.
Ich habe in den vergangenen Jahren wenig Urlaub gemacht, das Unternehmen hat mir die Urlaubstage immer im nächsten Jahr angerechnet somit komme ich momentan auf über 50 Urlaubstage + 150 Üstd. Wenn ich nun Kündige, muss man mir diese gewähren? Oder gibt es da wieder Gesetze die besagen das mir nur ein Jahresurlaub zusteht. Im Prinzip würde ich Kündigen und dann direkt in den Resturlaub abgefeiern.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 15.06.2009, 06:52
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Urlaub soll immer im gleichen jahr genommen werden, sonst verfällt er. So steht's wohl in den meisten Tarifverträgen.

Üblich ist aber, dass Urlaub in das nächste Jahr übernommen wird, um die Betriebsabläufe nicht zu stören.

Wenn dein Chef von der cholerischen Sorte ist, wird er dir alle Rechte abschneiden und dich wie den letzten Dreck behandeln.

Ich rate dir dazu, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte zu beauftragen, vermutlich spätestens beim Arbeitszeugnis steht ihr beide im Boxring.

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  #3  
Alt 15.06.2009, 08:42
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Hallo Trooper,

von Gesetzeswegen muss der Jahresurlaub im Kalenderjahr genommen werden, so steht es im Bundesurlaubsgesetz (§ 7, Abs. 3). Allerdings lässt der Gesetzgeber es zu, dass aus betrieblichen Gründen, Resturlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden kann.

Manche Tarifverträge sehen noch eine weitere Verlängerung vor, falls es die betrieblichen Erfordernisse nötig machen. Die Tarifverträge, die ich kenne, lassen allerdings maximal bis Ende Juni des Folgejahres eine Übertragung zu. Was nun für Dich gilt, solltest über den Tarifvertrag klären. Ansprechpartner ist dafür der Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Falls kein TV für Dich gilt, gelten die gesetzlichen Bedingungen.

Egal wie, die Zeit für die Urlaubsansprüche aus dem letzten Jahr laufen bald ab, wenn sie überhaupt noch bestehen, denn nicht genommener Urlaub verfällt.

Wenn man Dir allerdings in den vergangenen Jahren die Urlaubsansprüche für noch längere Zeiten gewährt hat und Du dies über mindestens drei Jahre nachweisen kannst, ohne dass der Arbeitgeber dich darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Ausnahme handelt, kannst Du das sogenannte "Gewohnheitsrecht" in Anspruch nehmen. Wenn Du hiervon Gebrauch machen musst, bist Du allerdings schon auf dem Weg, dass Du keine gütliche Einigung mit Deinem Arbeitgeber gefunden hast und befindest Dich in einem Rechtsstreit. Dafür brauchst Du aber unbedingt anwaltliche Hilfe.

Mit den Überstunden sieht es anders aus. Diese verfallen nicht, es sei denn, der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinigung sehen etwas anderes vor.

Und noch etwas: Wenn Du kündigst, kannst Du nicht davon ausgehen, dass Du sofort Urlaub und Überstundenabbau in Angriff nehmen kannst. Beides muss nach wie vor beantragt und genehmigt werden. Aus betrieblichen Gründen kann Dir dies sogar ganz oder teilweise verwährt und stattdessen ausgezahlt werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Du Deinen Nachfolger einarbeiten sollst, Projekte noch zu Ende geführt werden müssen oder ein Kundenauftrag abgeschlossen werden muss.

LG
Bernd
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Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft!
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  #4  
Alt 15.06.2009, 10:13
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Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für eure Hilfe. Glaube auch das ich wohl einen Rechtsanwalt damit beauftragen muss. Das mit dem Arbeitszeugnis könntest du recht haben, da man mir bis heute keins ausstellen konnte (Zwischenzeugnis). Teilweise sollte ich mir selber eins schreiben. Einen Betriebsrat o.ä. gibt es nicht, wurde immer von der Geschäftsführung niedergeschmettert.

Muss ich sonst etwas beachten bei einer Kündigung bzw. in der Kündigung auf etwas Hinweisen, z.B. dem Urlaub/Üstd.? Wäre nett wenn man mir da noch ein paar Tipps geben könnte, da ich noch nie eine Kündigung geschrieben habe.

Vielen Dank

Geändert von trooper (15.06.2009 um 10:15 Uhr)
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