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#1
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| Guten Tag, ich hätte eine Frage zum Urlaubsanspruch, wobei ich selbst nicht mehr verläßlich weiterkomme, und zwar: In meinem Arbeitsvertrag steht vollgender Absatz: "Das Urlaubsjahr umfasst die Zeit vom 01.04. des lfd. bis zum 31.03 des folgenden Kaledderjahrs. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Lebensalter. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach einem ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses von 6 Monaten erworben." Ich habe meine Arbeit am 5. Oktober 2007 begonnen, soll heißen, dass ich die 6 Monate voll hätte ...., könnte ich, wenn ich nun zum 31.04 kündigen würde schon meinen vollen Urlaubsanspruch geltend machen? Weil ansonsten hab ich hier im Forum gelesen, dass man diesen erst hat, wenn man in der zweiten Jahreshälfte steht, aber falls der Arbeitsvertrag so zutrifft wäre dieses ja zu meinem Vorteil und sollte gelten ..., nur bin ich mir da nicht ganz sicher! Wäre um einen Rat sehr dankbar! Mfg Maierlein |
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