Kündigung von Arbeitnehmerseite ohne schriftl. Arbeitsvertrag?
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Kündigung von Arbeitnehmerseite ohne schriftl. Arbeitsvertrag?

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  #1  
Alt 17.06.2008, 17:12
Nuddelbut
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kündigung von Arbeitnehmerseite ohne schriftl. Arbeitsvertrag?


Hallo Ihr Lieben,
habe mich gerade registriert und will mal gleich loslegen. Mein Dreund, Dachdecker hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sein Chef is´n ***** und hat immer die dollsten Ideen ... Bsp. die Gesellen sollen sich an der Vollkaskoversicherung beim Firmenwagen beteiligen. Aber das nur am rande ... eigentlich geht es um die Kündigung. Mein Freund würde gern kündigen, bzw. was neues suchen, aber die Firmen müssen ja auch wissen wann er einsetzbar ist. Wir sind uns nicht sicher, ob er überhaupt eine Kündigungsfrist einzuhalten hat, wenn er gar keinen Vertrag hat. Das ganze wurde ja nur mündlich abgeklärt. Die Kündigung würde ich auf jeden Fall schriftlich machen, aber wie lange muss er dann da noch arbeiten? Momentan ist er seit Februar 2008 dort beschäftigt. Vorher hatte er nen Zeitvertrag der dann ausgelaufen ist und er wurde weiter beschäftigt, wie gesagt ohne Vertrag ...
Würde mich über Antwort freuen um eine Lösung zu finden wie wir die Sache angehen können. Wenn er gar keine andere Arbeit findet, wird er wahrscheinlich doch dort aufhören, aber das Arbeitsamt wird dann natürlich die Sperrfrist bzgl. Arbeitslosengeld prüfen, hab mich da schon erkundigt!
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  #2  
Alt 17.06.2008, 21:16
DickiW
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard § 622 BGB gesetzlich Kü-Frist

Hallo Nuddelbut!

Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform, daher ist er auch so gültig. Allerdings sind mündliche Vereinbarungen schwer beweisbar. Wichtige Punkte immer schriftlich fixieren!

Die Kündigung MUSS schriftlich erfolgen §623 BGB, und die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt (§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen)

=> Wahrscheinlich 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats oder er war mehr als 2 Jahre dort, dann einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Gruß
DickiW
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  #3  
Alt 29.06.2008, 14:25
Nuddelbut
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ganz lieben dank,

mal sehen wie´s jetzt weiter geht ... hoffentlich bergauf
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  #4  
Alt 29.06.2008, 16:45
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
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Beiträge: 5.344
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Nuddelbut,

... das Arbeitsverhältnis deines Freundes kann er selbst lt. § 622 (1) BGB mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Die anderen genannten Fristen beziehen sich auf eine arbeitgeberseitige Kündigung.

Wolf

IANAL





Zitat:
Zitat von Nuddelbut Beitrag anzeigen
Hallo Ihr Lieben,
habe mich gerade registriert und will mal gleich loslegen. Mein Dreund, Dachdecker hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sein Chef is´n ***** und hat immer die dollsten Ideen ... Bsp. die Gesellen sollen sich an der Vollkaskoversicherung beim Firmenwagen beteiligen. Aber das nur am rande ... eigentlich geht es um die Kündigung. Mein Freund würde gern kündigen, bzw. was neues suchen, aber die Firmen müssen ja auch wissen wann er einsetzbar ist. Wir sind uns nicht sicher, ob er überhaupt eine Kündigungsfrist einzuhalten hat, wenn er gar keinen Vertrag hat. Das ganze wurde ja nur mündlich abgeklärt. Die Kündigung würde ich auf jeden Fall schriftlich machen, aber wie lange muss er dann da noch arbeiten? Momentan ist er seit Februar 2008 dort beschäftigt. Vorher hatte er nen Zeitvertrag der dann ausgelaufen ist und er wurde weiter beschäftigt, wie gesagt ohne Vertrag ...
Würde mich über Antwort freuen um eine Lösung zu finden wie wir die Sache angehen können. Wenn er gar keine andere Arbeit findet, wird er wahrscheinlich doch dort aufhören, aber das Arbeitsamt wird dann natürlich die Sperrfrist bzgl. Arbeitslosengeld prüfen, hab mich da schon erkundigt!
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