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#1
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| Hallo Ihr Lieben, ![]() habe mich gerade registriert und will mal gleich loslegen. Mein Dreund, Dachdecker hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sein Chef is´n ***** und hat immer die dollsten Ideen ... Bsp. die Gesellen sollen sich an der Vollkaskoversicherung beim Firmenwagen beteiligen. Aber das nur am rande ... eigentlich geht es um die Kündigung. Mein Freund würde gern kündigen, bzw. was neues suchen, aber die Firmen müssen ja auch wissen wann er einsetzbar ist. Wir sind uns nicht sicher, ob er überhaupt eine Kündigungsfrist einzuhalten hat, wenn er gar keinen Vertrag hat. Das ganze wurde ja nur mündlich abgeklärt. Die Kündigung würde ich auf jeden Fall schriftlich machen, aber wie lange muss er dann da noch arbeiten? Momentan ist er seit Februar 2008 dort beschäftigt. Vorher hatte er nen Zeitvertrag der dann ausgelaufen ist und er wurde weiter beschäftigt, wie gesagt ohne Vertrag ... Würde mich über Antwort freuen um eine Lösung zu finden wie wir die Sache angehen können. |
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#2
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| Hallo Nuddelbut! Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform, daher ist er auch so gültig. Allerdings sind mündliche Vereinbarungen schwer beweisbar. Wichtige Punkte immer schriftlich fixieren! Die Kündigung MUSS schriftlich erfolgen §623 BGB, und die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt (§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) => Wahrscheinlich 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats oder er war mehr als 2 Jahre dort, dann einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Gruß DickiW |
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#3
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| Ganz lieben dank, mal sehen wie´s jetzt weiter geht ... hoffentlich bergauf |
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#4
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| Hallo Nuddelbut, ... das Arbeitsverhältnis deines Freundes kann er selbst lt. § 622 (1) BGB mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die anderen genannten Fristen beziehen sich auf eine arbeitgeberseitige Kündigung. Wolf IANAL Zitat:
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