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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Mir wurde während der Probezeit fristgerecht zum 31.10.2009 gekündigt. Telefonisch wurde mir aber vorher gesagt ich solle keine Panik bekommen mir würde ein neuer Vertrag bis Ende November geschickt.Anstatt des neuen Vertrags bekam ich eine neue Kündigung zum 18.12.2009 mit der Begründung bei der ersten Kündigung wäre ein Fehler beim Datum der Kündigung zum 31.10.2009 passiert und die Kündigung nochmals ausgesprochen. Das Ausstellungsdatum der neuen Kündigung war noch innerhalb der Probezeit (23.10.2009) Frage kann ich etwas dagegen unternehmen (Kündigungsschutzklage) |
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#2
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| was das mit dem neuen Vertrag auf sich hat. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...h_Probezeit.ht Zu: Telefonisch wurde mir aber vorher gesagt ich solle keine Panik bekommen mir würde ein neuer Vertrag bis Ende November geschickt ist anzumerken, dass es für ein Vertrauensverhältnis, welches zwischen AN und AG herrschen sollte nicht genügt eine Kündiging auszusprechen mit der Option man erhielte wieder einen neuen Arbeitsvertrag. Welcher Kündigungsgrund ist denn angegeben ? Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Hat welche Bedeutung?? @Heavyhorses4: Seit wann arbeitest Du dort? Bis wann geht die Probezeit? Wie viele Mitarebiter hat die Firma? Von wann datiert die zweite Kündigung un zu welchem termin würde gekündigt (der 18.12 macht keinen Sinn)?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
Heavyhorses4 (15.11.2009) | ||
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#4
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| Guten Morgen Heavyhorses, ... nach deinen Angaben wurden dir zwei, zwar nicht in Kombination, wohl aber für sich gesehen frist- und formgerechte Probezeitkündigungen ausgesprochen. Wirksam ist eindeutig die erste der beiden, wobei du die gebotene Möglichkeit auf die zweite Variante zurückzugreifen angenommen hast... Auch OK. Dass die hier gewählte Frist länger als bei einer Probezeitkündigung üblich ist, ist zwar äußerst ungewöhnlich... aber machbar. Aber was hat es jetzt mit dem neuen Vertrag auf sich? dein Arbeitgeber versucht da doch irgendetwas zusammenzumauscheln...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Heavyhorses4 (15.11.2009) | ||
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