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#1
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| Ich habe zum 01.10.2008 eine neue Stellung angetreten. Wahrscheinlich möchte ich diese Stelle kündigen und hätte eine Frage zu meiner Kündigungsfrist. Im Anstellungsvertrag ist difiniert, dass die Parteien nicht tarifgebunden sind. Unter § 2 "Vertragsbeginn" steht, dass die Probezeit 6 Monate besteht. Weitere Angaben zur Kündigung innerhalb der Probezeit sind nicht eingetragen. Unter § 13 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" steht: Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist gemäß § 622 (2) BGB aufgrund betriebszugehörigkeit für den Arbeitgeber, so gilt diese Frist auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Ich hätte jetzt gern genau gewusst, ob diese 3 Monate auch während der Probezeit bestehen oder ob die gesetzlichen 2 Wochen hier Anwendung finden? Vielen Dank im Voraus |
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#2
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| Hallo, während der Probezeit "greifen" hier normalerweise die gesetzlich reduzierten Kündigungsfristen von zwei Wochen. Normalerweise sollte in jedem vernünftigen Arbeitsvertrag auch ein solcher Passus enthalten sein. Vielleicht hast Du ja die Möglichkeit, einfach in der Personalabteilung mal anzurufen oder Dich an einen Kollegen bzw. eine Kollegin Deines Vertrauens zu wenden. Ich wünsche Dir alles Gute für eine richtige Entscheidung. |
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