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#1
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| Hallo ! Ich habe eine echtes Problem. Am 23.04.2007 habe ich eine neue Arbeitsstelle als Vertriebsassistentin angefangen. Ich habe echt geglaubt das ist der Job des Lebens. Aber mist - der Job hat sich innerhalb weniger Tage zum totalen Horror entwickelt. Ich habe jetzt wirklich Probleme mit den Nerven und musst mir bei Arzt schon Tabletten verschreiben lassen. Ich habe mich dann schnell um eine andere Arbeitsstelle gekümmert. Habe diese dann auch gefunden. Ich kann dort am 02.07.2007 anfange. Toll ! Freuen kann ich mich aber noch nicht richtig. Ich habe folgende Klausel in meinen jetzigen Arbeitsvertrag, den ich kündigen möchte: "Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne eine Frist von beiden Vertragspartnern gekündigt werden " Das heisst, ich kann am 29.06.2007 kündigen und das wars dann ???? _Das finde ich komisch. Sonst hatte ich auch während der Probezeit immer 2 Wochen Kündigungsfrist. Ist das tatsächlich so möglich ? Ich habe auch bereits einen Anwalt gefragt von meiner Rechtsschutzversicherung. Der meinte es wäre möglich - aber kann man die gesetztliche Kündigungsfrist mit einer vertraglichen kürzen ?? Desweiteren habe ich Angst, dass mein jetziger Chef dann die Gehaltszahlung vom Juni verweigert. Zuzutrauen wäre es ihm ja. Er ist ein totaler Kolleriker, schreit nur rum und macht Leute fix und ffertig (Wenn ich das doch nur geahnt hätte). Wenn er die Kündigungsgründe hört (ich habe hier gar keine Arbeit, Kollegen schneiden mich.....) dann wird er mich fertig machen. Kann er die Gehaltszahlung verweigern oder zeitlich rausziehen ? Ich habe ja noch den ganzen Juni gearbeitet ??? Mein Arzt will mich schon krankschreiben, weil ich Nachts nicht mehr schlafen kann und Magenprobleme habe - das will ich haber nicht, da ich mir die Gehaltszahlung nicht verscherzen will. Tja und jetzt ??? wäre nett ein paar Meinungen von Euch zu hören falls ihr so einen Fall mal hattet |
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#2
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| Zitat:
Wenn die medizinische Diagnose korrekt ist, dann wäre gegen diese Verfahrensweise auch nichts einzuwenden. Die Bosse haben es in der Hand, die Leute korrekt zu behandeln und so arbeitsfähig zu halten oder die Leute mies zu behandeln und die Mitarbeiter in die Krankheit zu schicken.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Eine fristlose Kündigung ist eigentlich nicht vorzusehen. Aber bitte, wenn ein Boss das so will, kann man das auch mal gegen ihn verwenden ... Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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