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#1
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| Guten Tag, Ich bräuchte mal auf die Schnelle eine Info. Eine Bekannte hat heute ihre Kündigung erhalten, nachdem sie seit ca. einer Woche krankgeschrieben ist (OP an der Hand). Die Krankmeldung gilt noch für ca. 3 Wochen. Ist das rechtens? Darf während Krankheit gekündigt werden? Mir war irgendwie was im Kopf, während Krankheit unterliege man (zumindest eine Zeit lang) dem besonderen Kündigungsschutz? Sie arbeitet dort seit ca. 6 Monaten und befindet sich schon länger nicht mehr in der Probezeit. LG und vielen Dank im voraus! |
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#2
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| Krankheit ist kein automatischer Schutzmechanismus, der vor Kündigung schützt. Ganz im Gegenteil. Eigentlich sollte es so aussehen, dass eine BEGRÜNDETE Kündigung erteilt wird. Es kann aber sein, dass der Betrieb so klein ist, dass der Kündigungsschutz nicht greift. Hier wäre also eine arbeitsrechtliche Beratung bei der Gewerkschaft oder dem Rechtsanwalt angesagt. Die Bekannte möge sich bitte sofort [!] bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" melden. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Minna (31.07.2008) | ||
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#3
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| Vielen Dank! Der Betrieb hat ca. 20 Beschäftigte. In der Kündigung steht "betriebsbedingt" und "fristgerecht". Ansonsten keine Begründung. Gilt dann die Kündigungsfrist tatsächlich ab jetzt oder erst ab dem Ende der Arbeitsunfähigkeit? Wer zahlt den Rechtsanwalt? Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten immer jeder selbst? Oder ist das nicht mehr so? Danke nochmal, für die schnellen Antworten! Geändert von Minna (31.07.2008 um 10:50 Uhr) |
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