Kündigung während krankschreibung - festanstellung!!!!
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Kündigung während krankschreibung - festanstellung!!!!

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  #1  
Alt 29.09.2009, 14:04
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dieclaudia71 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung während krankschreibung - festanstellung!!!!


Bin seit 1.1.09 als Sekretärin angestellt, seit dem 01.07.09 ist die Próbezeit vorbei. Nun bin ich seit 5 Tagen krank geschrieben und erhielt heute per E-Mail "vorab" meine betriebsbedingte Kündigung, die folgender maßen lautet: wir nehmen Bezug auf das mit Ihnen durch Arbeitsvertrag vom 05.01.2009 geschlossene Arbeitsverhältnis.(Es handelt sich um ein Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten!!!)

"Hiermit kündigen wir den Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht zum 31.10.2009.

Sie sind mit sofortiger Wirkung unter Verrechnung mit den noch bestehenden Urlaubsansprüchen von der Arbeit freigestellt, um Ihnen eine bessere Möglichkeit zur Arbeitssuche zu geben."

Ich habe einen Gesamtanspruch von 25 Tagen Urlaub, davon bislang 10 Tage genommen - wie sieht das nun bzgl der Kü-Frist aus u wie ist weiter zu verfahren bzgl. Krankschreibung, da in Kürze eine bereits genehmigte REha-Maßnahme ansteht?

Vielen Dank schonmal für jegliche Anworten
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  #2  
Alt 29.09.2009, 14:27
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Erstmal mein Bedauern!

Eine Email ist keine gültige Kündigung. Sie ist auch nicht für den Kündigungszeitpunkt relevant. Eine Kündigung ist zwingend in schritform mit Unterschrift auszusprechen.

Ob die Kündigung fristgerecht ist hängt jetzt davon ab wann sie zugestellt wird und wie die Kündigungsfrist laut Vertrag ist.

Der Urlaub wird zeitanteilig berechnet und kann entsprechend dann abzgl. des bereits genommenen Urlaubs für die Freistellung angerechnet werden, aber nur wenn es sich um eine unwiderrufliche Freistellung handelt!

Lese auch mal hier: Die Freistellung von der Arbeit: Arbeitgeber können Arbeitnehmer vom Job freistellen | Suite101.de

Wenn jetzt bis zum 31.10 eine Krankmeldung/Kur besteht, kann natürlich kein Urlaub angerechnet werden!

Auf jeden Fall sollte sofort eine Meldung bei der Agentur für Arbeit über die droehnde Arbeitsklosigkeit erfolgen, da ansonsten eine Sperre beim ALG droht.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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