Kündigung: wann zum Arbeitsamt?
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Kündigung: wann zum Arbeitsamt?

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  #1  
Alt 18.07.2008, 09:51
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hannah11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung: wann zum Arbeitsamt?


Hallo,

gestern habe ich mündlich mitgeteilt bekommen, dass ich zum 31.7.08 gekündigt bin. Ich war noch in der Probezeit. Schriftlich habe ich noch nichts in Händen.

Arbeitslosengeld bekomme ich erst, wenn ich bis zum 20.08. überbrücken kann, denn erst zum 20.8. erfülle ich die Anwartschaft von 12 Monaten.

Mein Arzt hat mich jetzt krankgeschrieben, weil ich psychisch total am Boden bin. Ich wurde in den letzten Monaten in der Arbeit schrecklich gemobbt.

Er will mich bis zum 20.08. weiterhin krank schreiben.

Wann muss ich zum Arbeitsamt gehen?
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  #2  
Alt 18.07.2008, 10:46
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hannah11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe gerade beim Arbeitsamt angerufen: zur Anwartschaft, dass ich Arbeitslosengeld I bekomme, fehlen mir exakt 13 Tage. Aber der nette Herr gab mir einen Tip: krankschreiben bis zum 19. August. (dürfte kein Problem sein, Aufgrund meiner derzeitigen Verfassung). Dann am 20. August zum Arbeitsamt kommen. Und: er dürfte mir das eigentlich nicht sagen; er macht aber keinen Eintrag.

Fazit: auch bei den Behörden arbeiten nur Menschen, die gottseidank großteils menschlich sind....
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  #3  
Alt 18.07.2008, 14:25
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  #4  
Alt 18.07.2008, 14:27
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Du solltest dich mal mit der Höhe deines ALG I befassen.

Möglicherweise kannst du ALG II aufstockend beantragen.

Aber Vorsicht: der Personenkreis unter 25 unterliegt besonderen Bestimmungen.
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