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#1
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| Hallo! Ich habe fristgerecht meine jetzige Stelle gekündigt und wechsele zum 01.07. innerhalb des Konzerns zu einer anderen Gesellschaft. Mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr. Da ich in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen habe, habe ich bis zum 30.06. einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Dieser Urlaub wird nach jetzigem Stand von meinem momentanen Arbeitgeber (Gesellschaft1) nicht genehmigt. Ich soll diesen Urlaubsanspruch (15 Tage) mit in die neue Gesellschaft (Gesellschaft2) nehmen, da ich in der Jahresurlaubsplanung keinen Urlaub bis 30.06. vorgesehen habe. Ist dies rechtens? Vielen Dank und Grüße |
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#2
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| Hallo Maleo, nicht ganz einfach zu beantworten, weil hier mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind: 1. Der AG hat nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich Deine Wünsche bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Er darf Deinen Antrag auf Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder wenn andere Mitarbeiter aus sozialen Gründen bevorzugt behandelt werden müssen (z.B. Eltern von schulpflichtigen Kindern, die in den Schulferien ihren Urlaub nehmen). Dies kannst Du im §7 nachlesen. Wenn also der AG einen trifftigen Grund hat, kann er grundsätzlich Deinen Antrag ablehnen. Er muss Dir Deinen Urlaub aber dann zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. Da der Urlaub im Kalenderjahr genommen werden muss (ebenfalls §7) muss sich der AG mit Dir auf einen Lösung innerhalb des Kalenderjahres verständigen. Wie gesagt muss er dabei auch Deinen Wünsche berücksichtigen. Es verlangt keiner, dass der AN immer zurücksteckt. Da Du aber zum 30.6. ausscheidest, müsstes Dein Urlaub im ersten Halbjahr gewährt werden. Wenn dies nicht möglich ist, müsste er abgegolten sprich ausbezahlt werden. Wie gesagt: "müsste". Denn jetzt ist der zweite Punkt zu beachten. 2. Du wechselst innerhalb des Konzerns. Wenn Du bei Deinem Wechsel auch andere Ansprüche mitnimmst, z.B. Überstunden, betriebliche Altersvorsorge, Betriebszugehörigkeit um nur einige Beispiele zu nennen, kann mit Urlaub genauso verfahren werden. Es ist durchaus legitim, bei einem Wechsel innerhalb des Konzerns, Urlaub mitzunehmen. Für solche Fälle gibt es in der Regel in Konzernen eine Betriebsvereinbarung oder übliche Verfahrensweisen. Dein Betriebsrat sollte sich hier bestens auskennen. Mit ihm solltest Du Kontakt aufnehmen und die Sachlage besprechen. Denke daran, Du bist sicherlich nicht der erste, der innerhalb des Konzerns wechselt. Von daher wirst Du auch nicht der erste sein, der mit dieser Frage kommen wird. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bernd für den nützlichen Beitrag: | ||
maleo (13.05.2009) | ||
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