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#1
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| Hallo zusammen, ich arbeite in einer Firma mit ca 25 Mitarbeitern. Es handelt sich hierbei um eine Personengesellschaft. Mein Chef hat uns nun mitgeteilt, dass er allen Mitarbeitern zum 31.12.07 wegen Betriebsstilllegung kündigen will. Da er vor ca. 1 Jahr zusätzlich zu der bestehenden Firma eine GmbH gegründet hat (die allerdings nur auf dem Papier besteht, keine Angestellten, keine Umsätze), wurde uns auch ein Aufhebungsvertrag angeboten. In diesem Fall würde er uns in die GmbH übernehmen. Die GmbH übernimmt dann die gleichen Aufgaben wie jetzt die Personengesellschaft, dh. im Grunde ändert sich nur die Rechtsform der Firma. Sogar der Name der Firma bleibt gleich. Er trägt lediglich den "GmbH" Zusatz. Die Übernahme in die neue Firma würde auch gleichzeitig für alle weniger Lohn und Verlust der Arbeitsjahre bedeuten. Er hat zugesagt, wenn alle den Aufhebungsvertrag unterschreiben, alle Mitarbeiter zu übernehmen. Jetzt meine Frage. 1. Kann mein Chef uns in diesem Fall wegen Betriebsstilllegung kündigen bzw. müssen wir den Aufhebungsvertrag akzeptieren? Wie gesagt, die GmbH tut genau das gleiche wie die Personengesellschaft.(gleiche Tätigkeit, gleiche Kunden, gleiche Umsätze) 2. Müsste uns eine Änderungskündigung angeboten werden? 3. Falls ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe. Habe ich eine Sperre vom Arbeitsamt zu erwarten? Ich habe den Verdacht, dass er einigen Mitarbeitern bei Übernahme in die GmbH sowieso kündigen will. In diesem Fall würde er nähmlich die Abfindungen einsparen, da ja alle Mitarbeiter mit dem Aufhebungsvertrag auf ihre Jahre verzichtet haben. Für eine baldige Antwort wäre ich euch dankbar, denn die Kündigungen werden uns bis zum 03.12.07 zugestellt. mfg spiky mfg s |
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#2
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| Das sieht ja nach einem ganz linken Ding aus. Ob das so funktioniert, wie der Arbeitgeber sich das denkt, da glaube ich nicht so daran. Wendet euch bitte sofort an die Gewerkschaft bzw. an einen Rechtsanwalt. Das sieht nach einer Massenentlassung aus. Ist die der Agentur für Arbeit gemeldet worden? § 17 KSchG KSchG - Einzelnorm Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis Die Arbeitnehmer sind von Arbeitslosigkeit bedroht und müssen sich daher bei der Agentur für Arbeit mindestens "arbeitsuchend" melden. Bitte unbedingt den § 37 b SGB III beachten! Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Ich glaube nicht, dass man hier von einer Betriebsstillegung reden kann. Für mich sieht das aus nach einer Änderung der "Firma". Firma - Wikipedia Man könnte auch sagen, es ist ein "Betriebsübergang" nach § 613 a BGB: BGB - Einzelnorm Betriebsübergang / Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag Also wie immer das konstruiert ist, es nährt den Verdacht, dass der Arbeitgeber euch gang tüchtig über den Löffel balbieren will Also bitte ganz schnell zur Gewerkschaft - auch wenn ihr nicht Mitglied seid - und dann ab zum Rechtsanwalt, wenn's möglich ist, die komplette Mannschaft.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Dann ist sein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen A beendet. Er bekommt dann den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen B. In dem Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen B ist sicherlich eine Probezeit vereinbart. Innerhalb einer Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Mit anderen Worten: der Arbeitsvertrag wäre wahrscheinlich nicht mal das Papier wert, auf dem er geschrieben ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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