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#1
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| hallo zusammen, ich hab da mal ne frage. der (ex) arbeitgeber einer freundin (ich nenne sie jetzt mal "FRAU N.")hat sie heute gekündigt weil ihre ex vermieterin (FRAU B. (wohnung)) heute bei der arbeit von ihr (FRAU N.) aufgetaucht ist und dem ag gesteckt hat dass sie noch "schulden" bei ihr (FRAU B.) hat (die "schulden" sind von der komplett unbewohnbaren verschimmelten wohnung, dass stimmt zwar mehr oder weinger aber alle möbel und anziehsachen waren total verschimmelt bzw. riechen nach schimmel und die musste sie alle neu kaufen, ist ja verständlich.) aber hat der arbeitgeber in dieser situation eigentlich dass recht sie (FRAU N.) zu kündigen??? dass geht ihn ja eigentlich überhaupt nichts an! ich hoffe ihr versteht was ich meine. aber im voraus schonmal danke für antworten. |
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#2
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| Hallo chrischris, ich würde mal sagen, dass sowas den Arbeitgeber nichts angeht, weil es ja nichts mit dem Job zu tun hat. Finde es auch ziemlich krass, dass diese Nachbarin extra zu ihrem Arbeitgeber rennt und dem das sagt. Schau doch mal bei bwr, die haben viele Tipps zum Thema Kündigung und Arbeitsrecht. |
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chrischris (02.10.2008) | ||
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#3
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| Wurde die Kündigung schriftlich erteilt? Wird eine Kündigungsfrist eingehalten? Wie gross ist der Betrieb (Anzahl der Mitarbeiter)? Kennen sich Arbeitgeber und Vermieter? Der Vermieter dürfte sich ziemlich weit aus dem Fenster gehängt haben. Möglicherweise steht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter im Raume, weil der den Mieter um den Arbeitsplatz gebracht hat. Ab zum Rechtsanwalt, würde ich sagen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
chrischris (02.10.2008) | ||
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#4
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| nein nicht schriftlich keine kf ca. 20 mitarb. kennen sich flüchtig durch den laden und ich werde ihr den tipp geben zum anwalt zu gehen und danke |
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#5
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| Hallo Chris, ... dann ist, da eine Kündigung an die Schriftform gebunden ist, davon auszugehen dass Diese unwirksam ist. ... ? ... also greift möglicherweise das KSchG, wie lange ist sie dort bereits tätig? Sprechen wir von 20 MA inVollzeit? Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#6
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| Zitat:
Bitte nachweisbar Arbeitskraft anbieten, dann ab zum Rechtsanwalt. Da wurde wohl mal wieder eine ungeniessbare Gutsherrensuppe gekocht
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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