Kündigung wegen Schulden - Gerechfertigt?
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Kündigung wegen Schulden - Gerechfertigt?

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  #1  
Alt 01.10.2008, 14:59
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chrischris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo zusammen, ich hab da mal ne frage.
der (ex) arbeitgeber einer freundin (ich nenne sie jetzt mal "FRAU N.")hat sie heute gekündigt weil ihre ex vermieterin (FRAU B. (wohnung)) heute bei der arbeit von ihr (FRAU N.) aufgetaucht ist und dem ag gesteckt hat dass sie noch "schulden" bei ihr (FRAU B.) hat (die "schulden" sind von der komplett unbewohnbaren verschimmelten wohnung, dass stimmt zwar mehr oder weinger aber alle möbel und anziehsachen waren total verschimmelt bzw. riechen nach schimmel und die musste sie alle neu kaufen, ist ja verständlich.) aber hat der arbeitgeber in dieser situation eigentlich dass recht sie (FRAU N.) zu kündigen???
dass geht ihn ja eigentlich überhaupt nichts an! ich hoffe ihr versteht was ich meine. aber im voraus schonmal danke für antworten.
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  #2  
Alt 01.10.2008, 15:59
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Planke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung wegen Schulden - Gerechfertigt?

Hallo chrischris,

ich würde mal sagen, dass sowas den Arbeitgeber nichts angeht, weil es ja nichts mit dem Job zu tun hat. Finde es auch ziemlich krass, dass diese Nachbarin extra zu ihrem Arbeitgeber rennt und dem das sagt. Schau doch mal bei bwr, die haben viele Tipps zum Thema Kündigung und Arbeitsrecht.
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chrischris (02.10.2008)

  #3  
Alt 01.10.2008, 16:33
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Wurde die Kündigung schriftlich erteilt?

Wird eine Kündigungsfrist eingehalten?

Wie gross ist der Betrieb (Anzahl der Mitarbeiter)?

Kennen sich Arbeitgeber und Vermieter?

Der Vermieter dürfte sich ziemlich weit aus dem Fenster gehängt haben.

Möglicherweise steht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter im Raume, weil der den Mieter um den Arbeitsplatz gebracht hat.

Ab zum Rechtsanwalt, würde ich sagen.
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chrischris (02.10.2008)

  #4  
Alt 02.10.2008, 10:38
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nein nicht schriftlich

keine kf

ca. 20 mitarb.

kennen sich flüchtig durch den laden

und ich werde ihr den tipp geben zum anwalt zu gehen

und danke
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  #5  
Alt 02.10.2008, 11:11
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Hallo Chris,



Zitat:
Zitat von chrischris Beitrag anzeigen
nein nicht schriftlich
... dann ist, da eine Kündigung an die Schriftform gebunden ist, davon auszugehen dass Diese unwirksam ist.

Zitat:
Zitat von chrischris Beitrag anzeigen
keine kf
... ?

Zitat:
Zitat von chrischris Beitrag anzeigen

ca. 20 mitarb.
... also greift möglicherweise das KSchG, wie lange ist sie dort bereits tätig?
Sprechen wir von 20 MA inVollzeit?

Zitat:
Zitat von chrischris Beitrag anzeigen




kennen sich flüchtig durch den laden

und ich werde ihr den tipp geben zum anwalt zu gehen
... auf jeden Fall!

Zitat:
Zitat von chrischris Beitrag anzeigen

und danke
Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #6  
Alt 02.10.2008, 11:53
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Zitat:
keine kf
keine kf -> Kündigungsfrist, das wäre auch noch fristlos.

Bitte nachweisbar Arbeitskraft anbieten, dann ab zum Rechtsanwalt.

Da wurde wohl mal wieder eine ungeniessbare Gutsherrensuppe gekocht
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