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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| hallo, Meine Schwester hat gerade geheiratet. Sie ist zur Zeit 7 monate schwanger Vor einem Monat hat sie 3 Wochen Urlaub für die Hochzeit+Flitterwochen genommen. Der Urlaub war bereits von dem Chef mündlich bewilligt. Kurz vor dem Urlaub hat der Chef aber den Urlaub untersagen wollen. Allerdings wurde es nach einer langen Diskussion geklärt, und er hat doch am Ende zugestimmt. Die Hochzeit wurde auch schon lange geplannt, und der Chef wusste auch Bescheid (Man kann doch nicht eine geplannte Hochzeit absagen, weil man arbeiten müssen, vorallem so kurzfristig bevor die Hochzeit) nun ist das so, als meine Schwester von dem Urlaub zurückkam, bekam sie eine Kündigung bzw. einen Antrag auf die Kündigung von der Firma für die Bundesarbeitsgericht (da sie Schwanger ist, und kann nicht so einfach gekündigt werden kann), mit dem Grund, dass Sie eigenmächtig Erholungsurlaub genommen hat. ich hab mich mal informiert, dass eine Beuurlaubung aufgrund einer Hochzeit eigentlich ein Form von Sonderurlaub ist (und sollte deshalb u.U. anders geregelt werden?) außerdem wurde der Urlaub bereits mündlich genehmigt ( ist das gesetzlich wirksam?) Muss meine Schwester noch zur Arbeit gehen bis die Kündigung wirksam ist? sie ist zur Zeit 7 monate schwanger, und mit solcher Arbeitsklima wie jetzt kann ich mich nicht vorstellen Vielen Dank für die Hilfe |
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#2
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| Das Problem ist, dass Deine Schwester nichts schriftliches in den Händen hält. Da steht Aussage gegen Aussage. Sollte der Arbeitgeber damit durchkommen, erwartet sie schlimmsten Falls noch ne ALG Sperre. An ihrer Stelle würde ich das Gespräch mit der AA suchen und den Fall vortragen. Unterschreiben soll sie erstmal nichts.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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