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#1
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| Hallo ihr Lieben, ich brauch eure Hilfe. Ich wurde heute von meinem Arbeitgeber gekündigt. Folgende Geschichte: Ich arbeite seit 4 Monaten bei Arbeitgeber X. Habe einen befristeten 1 Jahresvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten. Nun wurde ich heute ins Büro zitiert und beschuldigt das Vertrauen des Arbeitsgebers zu misbrauchen, weil ich auf meinem Xing Profil nicht den Namen des Arbeitgebers angegeben habe, sondern noch mein altes Profil aus Studentenzeiten habe. Zudem wurde mir ein ausgedrucktes Interview vorgelegt, welches ich noch während meiner Studienzeit (April 0 Da ich nebenher noch ehrenamtlich schreiberisch tätig bin und man dann diverse Artikel entdeckt hat, hiess es, dass das doch nicht der Firmenphilosophie widerspiegelt. Nun frage ich mich alles ernstes, ob die Kündigung heute ein Witz war oder tatsächlich berechtig? |
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#2
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| Du befindest dich in der Probezeit, das bedeutet, der Arbeitgeber darf dich OHNE ANGABE VON GRÜNDEN fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine mündliche Kündigung reicht nicht. Achte bitte auf ein faires Arbeitszeugnis und lasse dieses fachmännisch prüfen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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muse83 (21.10.2008) | ||
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#4
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| Zitat:
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#5
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| ich glaube wohl kaum. ich habe bis ende juni 08 in wien studiert und dann gleich ab 1. juli den job angenommen. |
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#6
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| Wenn du ohne Beschäftigung sein wirst, dann denke daran, dass in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht. Du musst dich krankenversichern. Die Beiträge zahlst du aus eigener Tasche (bis 23 wäre Familienversicherung möglich) und wenn du dies nicht kannst, solltest du ALG II beantragen. Solltest du unter 25 sein, gelten bei ALG II besondere Rahmenbedingungen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| ich bin genau 25 jahre. muss ich als gleich arbeitsloseneld 2 beantragen? und mich selbst krankenversichern? ich habe keine ersparnisse. das kann ja heiter werden. |
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#8
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| Bitte sofort (!) ALG II beantragen, geleistet wird erst ab Datum Antragstellung. Der Antrag ist zunächst formlos, d.h. er ist nicht abhängig von der Abgabe formvollendet ausgefüllter Antragsblätter. Es reicht, wenn du nachweisbar dein Begehren nach ALG II ausdrückst. Mit ALG II ist dann auch deine Krankenversicherung verbunden. Du bekommst bei der ARGE/Jobcenter ein Heftchen mit deinen Rechten und deinen Pflichten ausgehändigt, das Heftchen bitte sorgfältig durchlesen, machst du Fehler, wirst du sanktioniert.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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muse83 (21.10.2008) | ||
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#9
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| ALG II - Formulare EAO Erreichbarkeitsanordnung Durchlesen! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! ALG II
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#10
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| Ich danke dir!!! |
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