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#1
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| Hallo ! Ich bin im öffentlichen Dienst, werde zum 15.08.08 oder zum 01.09.08 kündigen. Ich habe laut Tarif 6 Wochen Kündigungsfrist. Wie sieht es mit meinem Jahresurlaub aus ? Wieviel kann ich davon noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber nehmen und kann ich den Rest mit zur neuen Arbeitsstelle nehmen ( nicht öffentlicher Dienst). Bitte um eine verständliche Antwort.....DANKE !!!!! |
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#2
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| Du musst deinen Jahresurlaub anteilmäßig auf die im Betrieb gearbeiteten Monate ausrechnen und den Urlaub in diesem Arbeitsverhältnis nutzen. Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir Urlaub aus alten Arbeitsverhältnissen zu bezahlen. Auserdem kann beim neuen AG ein ganz anderer Urlaubssatz gelten.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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