Kündigung wieviel Urlaub steht mir zu?
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Kündigung wieviel Urlaub steht mir zu?

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  #1  
Alt 09.06.2008, 19:56
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Standard Kündigung wieviel Urlaub steht mir zu?


Guten Abend zusammen,


ich arbeite seit 7 Jahre in einer Firma und möchte nun kündigen und bräuchte ein wenig Infos dazu.

Ich würde meinem Chef die Kündigung am Fr 13.06.08 übergeben, dann habe ich 4 Wochen Kündigungsfrist also bis zum 13.07.08.

Wie ist das jetzt mit dem Urlaubsanspruch? Habe ich den vollen Jahresurlaubsanspruch? Denn ich habe jetzt schon oft gelesen wenn man länger als sechs Monate (also über den 30.06. hinaus) beschäftigt ist , hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Denn ich würde das gerne in meine Kündingung mit reinschreiben, also so ungefähr

Hiermit kündige ich fristgerecht das Arbeitsverhältniss zwischen ........ und ........ zum 13.07.08

Da mir noch XX Tage Urlaub zustehen ist mein letzter Arbeitstag am XX.XX.XX
(beispiel: 13.06.08 wird gekündigt 3Wochen resturlaub sind noch offen wäre der letzte Arbeitstag am 20.06.08 und der rest bis zum 13.07.08 wäre Urlaub)
Die anstehenden Überstunden bitte ich mir bei meinem letzten Arbeitslohn auszuzahlen.


Kann man das so schreiben? Denn ich brauche diesen Urlaub dringend und möchte mich nicht auf Diskusionen einlassen.!

Und noch einen kleine letzte Frage,

Kennt jemand von euch ein paar gute Seiten wo ich Kündigungsvordrucke finden kann oder mir noch gute und wichtige Infos rauslesen kann?

Vielen dank im Voraus
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  #2  
Alt 10.06.2008, 08:26
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Bitte helft mir, oder sollte man zum 15 kündigen wobei der 15 ein Sonntag ist deswegen dachte ich das ich es am Fr mache.

Danke Gruß
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  #3  
Alt 10.06.2008, 10:07
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Bitte nimm die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch. Das Honorar kannst du aushandeln.

Zunächst solltest du deine Kündigungsfrist prüfen. Schau bitte in deinen Arbeitsvertrag, was vereinbart ist.

Die gesetzlichen Regelungen sind im § 622 BGB niedergelegt. Evtl. sind auch tarifliche Regeln zu beachten.


Kündigungsvordrucke benötigst du nicht. Eine Kündigung muss nur schriftlich erfolgen und ist im übrigen formfrei.
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  #4  
Alt 10.06.2008, 18:37
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wie jetzt das ist alles was du mir dazu sagen kannst, schade!

und warum sollte ich den jetzt unbedingt einen Anwalt nehmen?

Gruß
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  #5  
Alt 10.06.2008, 23:09
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Ich weiss nicht, wie alt du bist, ich weiss nicht, welcher Tarifvertrag gilt, dein Arbeitsvertrag und die darin enthaltenen Pflichten sind unbekannt.

Wärest du Gewerkschaftsmitglied, könntst du alle Fragen mit deinem örtlichen Gewerkschaftsbüro klären.

Aber so bleibt eigentlich nur der Rat, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der deinen Arbeitsvertrag analysieren und Entscheidungen treffen kann.

Ein Fehler in Arbeitsrechtsangelegenheiten kann dich teuer zu stehen kommen.

Möglicherweise könntest du eine Arbeitsstelle nicht antreten, müsstest vielleicht sogar ALG I / ALG II in Anspruch nehmen, und evtl. sOgar Leistungssperren / Sanktionen erleiden.

Aus diesem Blickwinkel ist ein kleines Beratungshonorar noch als günstig anzusehen. Wie heute anscheinend üblich, kannst du noch mit Theater bzgl.deines Arbeitszeugnisses rechnen, also wäre der Rat, sich nach einem Rechtsanwalt umzusehen, durchaus angemessen.
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  #6  
Alt 11.06.2008, 19:09
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Abend

Alter spielt keine Rolle.

Las mich raten du bist Anwalt von Beruf und möchtest deinen Kolegen einen gefallen erweisen. (War nur Spaß )
Im Vertrag steht nur

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, beginnt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.

Ach ja und ich bin noch nicht ganz 7 Jahre dort sondern erst 6 jahre und paar Monate.

Gruß
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