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#1
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| hallo ihr lieben, ich fange am 1.9. bei einem anderen arbeitgeber an und möchte zum ende des monats august kündigen. es ist meine erst kündigung, deswegen weiß ich nicht so recht, ob ich zum 31.8. kündigen muss (montag) oder ob ich auch schon zum 30.8. kündigen kann (sonntag). wäre toll, wenn ihr mir helfen könnt ![]() lg |
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#2
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| Hallo Schnubbelchen, ... davon ausgehend dass für dich eine Kündigungsfrist zum Monatsende vorgesehen ist (Arbeits-/Tarifvertrag, gesetzliche Regelung) wäre der zu nennende Tag der 31.August. Der Wochentag spielt keine Rolle. Würdest du denn gerne bereits zum 30. August ausscheiden, wenn ja- warum? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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schnubbelchen (31.05.2009) | ||
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#3
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| würde lieber schon zum 30.8. kündigen, aber im prinzip wäre es kein weltuntergang wenn ich zum 31. aufhöre. es ist halt nur so, dass ich am 31. noch bis zum abend arbeiten muss und am nächsten morgen wieder sehr früh beim neuen arbeitgeber sein muss. also wie gesagt: wäre kein problem, für mich war halt nur die frage, ob der 30. dann auch möglich wär, damit ich ganz zeitig schlafen gehen kann und super erholt am nächsten morgen los legen kann ![]() vielen dank für deine antwort |
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#4
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| Hallo Schnubbelchen (was für ein hübscher Name ... hast du denn zu diesem Zeitpunkt keinen Resturlaub oder in Freizeit abzugeltende Überstunden mehr, die du für eine Auszeit zwischen den beiden Anstellungen verwenden kannst? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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schnubbelchen (31.05.2009) | ||
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#5
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| du hast recht, daran hab ich noch gar nicht gedacht.. ich hab 20 tage urlaub schon weg. bleibt mir noch einer *grien* - das passt ja ![]() vielen lieben dank, kann ich doch noch ausgeschlafen und "frisch" beim neuen arbeitgeber anfangen ![]() und vielen dank für das kompliment zu meinem nicknamen |
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#6
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| Hallo Schnubbelchen, ... du weißt schon dass du einen Mindesturlaubsanpruch von 24 Werktagen pro Jahr hast? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| in meinem vertrag stehen 21 tage |
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#8
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| Hallo Schnubbelchen, ... dann schau dir mal den § 3 BUrlG an, der besagt... Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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schnubbelchen (01.06.2009) | ||
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#9
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| Hallo ihr beiden, 24 Tage gesetzliches Minimum ist schon richtig, aber das wird ja auch auf das anteilige Jahr gerechnet. 24:12=2 UT pro Monat 2x8=16 UT von Januar bis August
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#10
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| Zusatz: Sollte der komplette, oder mehr als der Anteilig zustehende Jahresurlaub aufgebraucht werden, gibt es in der Regel eine Bescheinigung für den neuen Arbeitgeber, in dem der Restanspruch für das Jahr aufgeführt ist.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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