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#1
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| Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist. Ich bin seit 20 Jahren in einem kleinen Betrieb mit 2 Mitarbeitern beschäftgt. Der Arbeitgeber hat mir jetzt zum Monatsende gekündigt (2 Wochen). Grund: keine Aufträge - keine Arbeit. Habe ich Anspruch auf längere Kündigungsfrist? Vielen Dank charly1 |
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#2
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| Was steht dazu in Deinem Arbeitsvertrag??? Laut BGB §622: Der Arbeitgeber kann kündigen bei 20 Jahren mit 7 Monaten zum Monatsende ABER: Bei Betrieben <20 Mitareiter kann eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbart werden. Nicht aber unter 4 Wochen und der ARbeitnehmer darf nicht schlechter gestellt werden als der Arbeitgeber.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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