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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur vertraglichen Kündigunggsfrist. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, diese Vereinbarung gilt für beide Vertragsparteien! Da ich gerne den Job wechseln möchte aber da dies mit dieser Kündigungsfrist fast unmöglich ist meine Frage! Muß ich mich als Arbeitnehmer an die Vertraglich festgelegte Kündigungsfrist halten oder kann ich vorzeitig aus dem Vertrag! Über baldige Antworten bedanke ich mich Gruß ole66 |
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#2
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| Grundsätzlich musst du dich an das halten, was du mit deinem Boss im Rahmen eines Arbeitsvertrages vereinbart hast. Es steht dir aber frei, deinen Boss zu bitten, er möge dich zu einem bestimmten Termin aus seinen Diensten entlassen (Aufhebungsvertrag). Das Problem dabei ist aber, dass man tunlichst einen Arbeitsvertrag erst dann kündigt, wenn man einen neuen schriftlichen Arbeitsvertrag bereits in der Tasche hat. Und ohne genauen Eintrittstermin kann man eigentlich einen Arbeitsvertrag nicht machen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| nun auch meine frage zum thema kündigungsfrist: ich bin in einem betrieb tätig, in dem ich keinen schriftlichen arbeitsvertrag habe. das einzige was ich je unterschrieben habe war mein ausbildungsvertrag, nach meiner ausbildung wurde ich übernommen ohne was neues zu unterschreiben... da ich momentan nach etwas neuem ausschau halte würde ich gerne wissen wie meine kündigungsfrist ist und was für mögligkeiten es gibt bei einer zusage das jetzige arbeitsverhältniss so schnell wie möglich zu beenden. vielen dank im voraus |
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#4
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| hallo?????????? |
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#5
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| Zitat:
![]() Wir kennen die Konditionen deines Umfeldes nicht - Tarifvertrag, Branche, ... da eine Aussage zu machen, wäre ziemlich gewagt. Wen kannst du fragen: Betriebsrat? Örtlich zuständiges Gewerkschaftsbüro? Handwerkskammer? IHK ? Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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