Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals
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Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals

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  #1  
Alt 15.03.2009, 02:50
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Heide befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals


Hallo liebe Leser,

ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.

Ich habe einen Anstellungsvertrag in dem es heißt:

(Vertragsdauer)
"Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals. Die verlängerten Kündigungsfristen bemessen dich nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag."


Weiter heißt es unter (Schlussbestimmungen):

"Von den vereinbarten Ausnahmen abgesehen, gelten im Übrigen die jeweils gültigen Bestimmungen der zwischen Firma und Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen, der Arbeitsordnung und der Tarifverträge der chemischen Industrie."

Jetzt besteht folgender Sachverhalt:
Ich möchte gerne kündigen. Das nächst endende Quartal wäre ja eigentlich Ende März 2009. Da dies aber laut Kündigungsfrist, keine 6 Wochen mehr vor dem Ende des Quartals liegt, wäre die nächste Möglichkeit für eine Kündigung Ende Juni2009.

1.Habe ich das korrekt verstanden?

Wenn ich also meine Kündigung jetzt einreiche, würde mein Vertrag nicht zum Ende des Monats März beendet, sondern Ende Juni.

2.Habe ich das ebenfalls korrekt verstanden?

3.Ist es falsch/unangebracht, wenn die Kündigung, die erst Ende Juni in Kraft tritt, eine Kündigung schon jetzt einzureichen?
Ich möchte nämlich unbedingt kündigen.

Da ich aber finde, das 3,5 Monate ganz schön lang sind, wollte ich nochmal sicher gehen, ob wirklich Ende Juni erst die Kündigung in Kraft tritt. Da die 6 Wochen ja nur eine Frist ist, bis zu der spätestens dir Kündigung beim AG eingehen muss, denke ich, das ich eine Kündigung auch jetzt schon einreichen kann.

4.Ist dies korrekt?

So, jetzt aber ein zusätzliches Detail.
Ich habe eigentlich kein Problem mit Ende Juni. Da ich mich nebenbei auch weiter bewerbe, und dann auch genug Zeit hätte, etwas neues zu finden.

5.Wenn ich jetzt aber eine mögliche Anstellung in einem neuen Unternehmen bekommen könnte (im Zeitraum von diesen 3,5 Monaten), kann ich die besagte Kündigung dann auch mit der gesetzlichen Kündigung von 4 Wochen zum Monatsende überstimmen? (Wir gehen davon aus ich habe vorher Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals bereits eingereicht)

6.Es muss doch dann eine Möglichkeit geben früher herauszukommen aus diesen 3,5 Monaten, oder?

Es wäre toll, wenn mir jemand mit ein paar gut verständliche Aussagen helfen könnte.


Ich danke euch!
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  #2  
Alt 16.03.2009, 08:37
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coquette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Heide,

die antwort habe ich dir bereits per Mail gesandt.

Du liegst mit d3n Kündigungsfristen richtig, einzige Möglichkeit früher herauszukommen ist ein Aufhebungsvertrag (oder ne fristlose Kündigung
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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  #3  
Alt 16.03.2009, 13:45
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Ulli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Aufhebungsvertrag

Ja, das mit dem Aufhebungsvertrag ist richtig.

Aber wieso willst Du unbedingt vorfristig eine Kündigung EINREICHEN?
Denn es können sich doch die nächsten ca. 2 Monate Umstände ergeben, die eine Kündigung sehr ungünstig erscheinen lassen, z.B. bietet Dir der AG für viel Geld an, selber freiwillig zu gehen (das macht er natürlich nicht wenn Du bereits gekündigt hast) oder Du wirst schwanger, oder der blöde Chef, wegen dem Du raus willst, wird innerhalb der 2 Monaten selber gekündigt oder ausgetauscht, oder, oder, oder.

Außerdem: denk an die 3 Monatssperre bei selbst gekündigter Stellung
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