Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende
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Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende

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  #1  
Alt 10.01.2008, 21:57
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daudel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende


Hallo habe großes Problem.
Möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Habe schon neuen Vertrag bei neuer Firma: Anfangen kann ich zum 1.3.2008. Habe heute am 10.01.2008 schriftlich gekündigt. Die jetztige Firma ist nicht Tarifgebunden.

Habe eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Monatsende. D.h. es sind von heute an noch ca. 7 Wochen bis ich die neue Arbeit anfangen kann.
Ist meine Kündigung wirksam?????

Mein ´"noch" Arbeitgeber behauptet die 6 Wochen Kündigungszeit gelten erst ab dem 31.01.2008. Also kann ich neue Arbeit erst mitte März bzw. 1.4.2008 antreten.

Was ist rechtlich???

mfg
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  #2  
Alt 10.01.2008, 22:54
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Krabbe83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool

Definitiv hat dein Chef unrecht. Es gibt die Option auch zum 15. eines Monats zu kündigen. Die andere Sache ist die, das man gesetzlich 4 Wochen Kündigungsfrist hat. Die 4 Wochen sind auf einen Monat gerechnet. Somit müssten 6 Wochen also auf 1,5 Monate gerechnet werden. Dein Chef will dich jetzt aber 8 Wochen halten. So geht das nicht. Wenn du 6 Wochen Kündigungsfrist haben solltest, dann ist die Kündigung 6 Wochen vor Arbeitsbeendigung abzugeben. Du hast die Frist eingehalten. Was dein Chef jetzt daraus macht ist seine Sache.
Nun noch was sehr wichtiges:
Hast du eigentlich eine Bestätigung, dass dein Chef die Kündigung erhalten hat? Wenn nicht, dann lass dir eine Bestätigung gleich morgen ausstellen. Wird er dies nicht tun, schreibe erneut eine Kündigung und schicke diese per Einschreiben mit Rückantwort. Somit hast du eine Bestätigung über den Erhalt. Allerdings musst du da bedenken, dass bei einer Kündigung das Poststempeldatum als Richtwert für den Kündigungserhalt gilt. Du hast also nicht mehr viel Zeit.
Es sieht evtl. grad so aus, als ob dein Chef dich linken will.
Lass dich mal nicht aufs Ohr legen.

MfG
Krabbe83
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  #3  
Alt 11.01.2008, 05:19
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daudel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Dank
Noch eine Frage: Du sagtest Einschreiben mit Rückantwort.

Bedeutet das, das er die Kündigung per Einschreiben bekommt und nachträglich unterschreiben muss, oder ist das die Empfangsbestätigung per Post????

mfg
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  #4  
Alt 11.01.2008, 14:26
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo daudel!

Es gibt das einfache Einschreiben, da bekommst Du einen Beleg von der Post mit ner Telefonnummer drauf, unter der Du nachfragen kannst, ob der Brief zugestellt wurde und es gibt das Übergabe Einschreiben, bei dem der Empfänger den Erhalt des Briefes unterschreiben muss. Ich würde das zweite wählen.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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  #5  
Alt 11.01.2008, 16:38
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Krabbe83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden

Am besten ist es, so wie unser Moderator schon geschrieben hat, den Empfang bestätigen zu lassen. Es kostet zwar ein bisschen mehr als wenn man es auf normalen Postweg verschickt, aber dafür hast du im Zweifelsfall eine Empfangsbestätigung auf der Hand. Ist immernoch besser, als im Notfall bei der Firma zu bleiben, von der du gehen willst.
MfG
Krabbe83
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  #6  
Alt 12.01.2008, 14:06
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Tinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!

Du hast Deine Kündigungsfrist absolut korrekt eingehalten.

Vom 28./29.02.2008 an 6 Wochen zurückrechnen... bist also rechnerisch absolut korrekt vorgegangen!!!

Lass Dich nicht einschüchtern. Du kannst Deinen neuen Job am 01.03.2008 beginnen!

LG Tinchen
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