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#1
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| Hallo zusammen, kann mir bitte jemand weiterhelfen? In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: Das Angestelltenverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem gesetzlichen, wichtigen Grund bleibt hierdurch unberührt. Ich möchte jetzt so schnell wie möglich kündigen. Mein evtl. neuer Arbeitgeber hat von einem Gerichtsurteil gesprochen, dass man ohne Probleme auch 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann, egal was im Vertrag steht. Wann kann ich jetzt die neue Stelle antreten? Vielen Dank im Voraus.... |
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#2
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| Ich kann nicht erkennen, warum die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende juristisch angreifbar sein sollte. Wenn dein alter Boss einverstanden ist, kannst du mit ihm einen Aufhebungsvertrag machen und vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden. Das wäre aber eine freiwillige Sache und du kannst deinen Boss nicht dazu zwingen. Du solltest allerdings erst kündigen, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag in der Hand hälst. Wenn dein neuer Arbeitgeber evtl. auf dich nicht warten kann, solltest du dir Gedanken darüber machen, ob der neue Arbeitgeber wirklich so toll ist, wie er vorgibt zu sein. Vorsicht! Das ist die klassische Situation, wo man sich gerne zwischen zwei Stühle setzt ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| vielen Dank für Deine Antwort. Es ist halt noch so lange hin. Ich möchte eigentlich gerne schneller weg hier. Selbstverständlich kündige ich erst, wenn ich den neuen Vertrag in Händen habe. Wie sieht denn ein solcher Aufhebungsvertrag aus? Hab davon noch nie was gehört? |
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