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#1
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| Hallo an alle, ich will zum 31.05.2007 kündigen da ich Aussicht auf einen besseren Job habe. Von einigen Seiten habe ich gehört dass die Kündigung schon am 30.04 2007 beim jetzigen Arbeitgeber eingegangen sein muss. In meinem Arbeitsvertrag ist die Kündigung für beide Seiten mit 4 Wochen zum Monatsende geregelt, was ja auch der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht. Eine Verlängerung der Frist ( ich bin seit 2,5 Jahren im Betrieb beschäftigt ) ist im Arbeitsvertrag nicht erwähnt und nach §622 BGB gelten Fristverlängerungen sowieso nur für den Arbeitgeber. Nach meiner Ansicht muss die Kündigung aber erst am 03.05.2007 beim Arbeitgeber eingegangen sein. Was ist nun richtig?? nad |
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#2
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| Hallo NAD, 4 wochen zum Monatsende sind Ultimo-28 Tage=3. des Monats (zumindest im Mai!) Allerdings wäre mir eine Aussicht auf einen Job zu wenig, ich würde erst kündigen wenn ich den Vertrag in den Händen halte! Gruß Onkel Tom
__________________ Das Ziel meiner Aussage sind Tips und Hinweise , in keinster Weise sollten Sie mit einer Rechtsberatung verwechselt werden |
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#3
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| Hallo Onkel Tom, vielen Dank für deine Antwort. Du hast Recht, man sollte erst dann kündigen wenn man den Vertrag zumindest mit der Unterschrift des neuen Arbeitgebers in der Hand hält. nad |
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