Kündigungsfrist in der Probezeit?
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Kündigungsfrist in der Probezeit?

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  #1  
Alt 04.01.2009, 09:50
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Kis3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigungsfrist in der Probezeit?


Hallo,

ich arbeite seit dem 08.12.08 in einem Unternehmen, habe aber jetzt eine bessere Stelle gefunden die zum 15.01.09 anfangen soll.

Ich bin noch in der Probezeit bis 07.02.09 und in meinem Vertrag steht folgendes drin:

-Die Zeit vom 08.12.08-07.02.09 ist Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann beoderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Meine Frage: ich dachte dass man in der Probezeit ohne jeglichen Grund sofort kündigen kann,ist das auch hier der Fall???

Ich hab mal gelesen das die Kündigungsfrist in der Probezeit nur so lang sein darf wenn die LÄNGER als 6 MONATE geht,un das is in meinem Fall ja nicht so!?!?!?

Bin total verwirrt,bitte helft mir,ist dringend!!!!
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  #2  
Alt 04.01.2009, 09:58
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Wenn im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist mit 4 Wochen angegeben ist, ist das korrekt.
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  #3  
Alt 04.01.2009, 10:09
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Kis3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Oh mist,...was kann ich den jetzt machen? Ich hab zum neuen Arbeitgeber gesagt das ich sofort kündigen kann, da ich bei der neuen Stelle zum 15.01 anfangen soll,...

Kann ich einen Aufhebungsvertrag machen??? Ca. wieviel Urlaubstage hab ich das ich diese einsetzen könnet??? Im Vertrag steht bei Urlaubstage "nach Tarif"
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  #4  
Alt 04.01.2009, 10:13
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Suchel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kündigungsfristen gibt es ja immer, einfach abhauen geht ja nicht.

Wie das jetzt mit dem Aufhebungsvertrag ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Am besten mit dem Chef reden. Er reist dir bestimmt nicht gleich den Kopf ab.
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  #5  
Alt 04.01.2009, 10:19
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ja ich werde auf jeden fall mit meinem chef darüber sprechen

mein eigentliches problem is, das ich morgen zum neuen arbeitgeber geh um den vertrag zu unterschreiben.

beim vortsellungsgespräch habe ich gesagt das ich sofort einsetzbar bin,.....

jetz hoff ich mal das ich da mit einem blauen auge davon komme,....

noch kurz eine frage: kann ich auch einen aufhebungsvertrag aufsetzen den mir dann mein chef unterschreibt oder ist der dann nicht gültig??? muss der vom unternehmen kommen?

in meinem vertrag steht auch drin das ich nach tarif urlaub hab, ich habe einen 1 jahres vertrag bekommen, somit müssten mir min. 24 tage urlaub zu stehn,oder??? kann ich meinen urlaub für die kündigungsfrist einsetzen???

Geändert von Kis3 (04.01.2009 um 10:36 Uhr) Grund: hab was vergessen ;)
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  #6  
Alt 04.01.2009, 10:58
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Tobias_Personal befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo!

der aufhebungsvertrag muss von deinem arbeitgeber kommen. du kannst eigentlich nur mit ihm sprechen ob er dich ohne anwendung der kündigungsfrist rauslässt. dies ist dann aber freiwillig.

die 24 tage urlaubsanspruch beziehen sich auf ein ganzes kalenderjahr. müstest ihm tarifvertrag mal schauen, wie sich der anspruch bei anteiligen monaten berechnet. laut bundesurlaubsgesetz hast du nur wenn du volle kalendermonate arbeitest den vollen urlaubsanspruch, auf je 1/12.

ich hoffe du kannst dich mit deinem jetztigen arbeitgeber einigen. viel glück
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  #7  
Alt 04.01.2009, 11:10
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ja und wie mach ich das am besten morgen? da ich zum neuen arbeitgeber gesagt hab das ich sofort einsetzbar bin, soll ich denen sagen das ich das mit der 4 wochen kündigungsfrist nicht gewusst hab??? ich unterschreib ja morgen den neuen vertrag,erst wenn ich den unterschrieben habe,kündige ich bei meinem jetzigen arbeitgeber!!!
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  #8  
Alt 05.01.2009, 10:40
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Kis3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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heute is der große tag

ich mach es jetz so: ich geh zu meinem alten arbeitgeber un klär das ab, ob ich einen aufhebungsvertrag bekommen kann(wie mach ich das am besten?muss ich was beachten?)

danach weiß ich bescheid un kann zu meinem neuen arbeitgeber gehn un klartext sprechen

bekommt man leicht einen aufhebungsvertrag???
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  #9  
Alt 05.01.2009, 11:18
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Tobias_Personal befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Kis3 Beitrag anzeigen
bekommt man leicht einen aufhebungsvertrag???
das kommt drauf an, ob dich dein arbeitgeber so schnell gehen lassen will
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  #10  
Alt 05.01.2009, 19:49
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Hallo Kis,

wie ist es heute mit deinen Gesprächen gelaufen?
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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