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#1
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| Ich benötige eine Antwort zur Kündigungsfrist. Vorhalt: Mein Mann arbeitet seit 2 Jahren im gleichen Unternehmen. Er hat einen Arbeitsvertrag in der Probezeit erhalten mit dem Passus "...Kündigungsfrist nach der Probezeit 6 Wochen zum Quartalsende" und das nach der Probezeit ein neuer Arbeitsvertrag zu schließen ist. Dieses ist natürlich nicht passiert. Nunmehr hält es mein Mann auf Grund der Sklavenarbeit nicht mehr aus. 10 Tage alter Urlaub + 28 Tage neuer Urlaub. Wenn er auch nur versucht Urlaub zu beantragen wird dieses meist verweigert, Gründe das jemand anderes nicht da ist gibt es nicht. Die tägliche Arbeitszeit ist von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und Samstag noch von 8 - 12 Uhr (eigentlich alle 14 Tage, aber er arbeitet jetzt das 4. Wochenende) zur Zeit darf er auch von 7 - 18 Uhr arbeiten. Natürlich gibt es "keine Überstunden" oder gar Bezahlung. Meine Frage wie liegt in diesem Fall die Kündigungsfrist? Ob es einen Tarifvertrag gibt weiss ich nicht. Im Probearbeitsvertrag gab es die Klausel mit den 6 Wochen und das wenn es Tarifverträge gibt diese gelten. Leider hängt dazu auch nichts im Unternehmen aus. Ich wäre schon über einen Tipp dankbar wo man sich Auskunft holen kann. Aber bitte nicht Rechtsanwalt, dieses verursacht nur Kosten. Wir suchen jetzt neue Arbeit und natürlich ist es mit so einer Kündigungsfrist eigentlich unmöglich etwas zu finden. Danke |
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#2
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| Wenn es keinen neuen Arbeitsvertrag nach der Probezeit gab, gilt in der Regel das was vorher bereits schriftlich vereinbart wurde. Also in diesem Fall die 6 Wochen zum Quartal. Ob diese lange Kündigungsfrist eine unzumutbare Einschränkung bei der freien Berufswahl ist hängt im Einzelfall immer von der Tätigkeit und em Fachwissen ab. Im Extremfall kann diese Kündigungsfrist ja einen Zeitraum von über 4 Monaten bedeuten. Dies wäre z.B. für einen Verkäufer im Einzelhandel sicherlich zu lange. Das mit dem Urlaub ist übrigens nicht rechtens. Urlaub ist zu gewähren und nur bei dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen. Viel Arbeit ist übrigens kein dringender betrieblicher Grund. Hier hilft in der Tat der Weg zum Amtsgericht. Urlaub beantragen, wenn dieser aus nichtigem Grund abgelehnt wird per einstweiliger Verfügung durchsetzen. Da hat der AG kaum eine Chance ;=) Auch die unbezahlte Mehrarbeit in diesem Umfang ist in der Regel unzulässig! Wie groß ist eigentlich die Firma für die Dein Mann arbeitet? Gibt es einen Betriebsrat?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. 1. kein Betriebsrat 2. Angestellte ca. 10 pro Autohaus (2 Autohäuser) 3. mein Mann ist KFZ-Meister und ist dort Lagerleiter - er würde gerne eine andere Position annehmen, damals gab es aber nur diese Tätigkeit und da er Arbeit dringend suchte nahm der diese auch an.... jetzt fährt er täglich 65 km zur Arbeit hin und ebenso zurück...er ist körperlich am Ende und ich habe Angst das er eines Tages im Graben mit dem Auto landet... sein Chef wird ihn natürlich nicht von sich aus kündigen, er hat bei der letzten Urlaubsanfrage bereits in einem Gespräch unter 4 Augen meinem Mann gesagt "...er soll nicht versuchen Ostdeutsch-Urlaub zu nehmen (Krankenschein) und wenn er kündigt dann brauch er nicht erwarten, das er irgendwelchen Urlaub erhält. Natürlich weigert sich der Chef auch zu bestätigen das es noch Resturlaub gibt. Mein Mann ist mit 25 Tagen alten Urlaub ins neue Jahr gerutscht. Den Sommerurlaub wollte er ihn verweigern, mit der Begründung er kann doch nicht einfach Urlaub buchen. Jede Anfrage bezüglich Beantragung Urlaub wird mit den Worten "...später...ist doch jetzt nicht notwendig" abgewiesen. Mein Mann hatte Glück und die anderen Angestellten haben sich für ihn stark gemacht und dann bekam er 2 Wochen Urlaub (wobei natürlich der Samstag nachgearbeitet wurde). An 3 Wochen Urlaub ist überhaupt nicht zu denken. Zur Einstellung hatte er meinen Mann ja auch versprochen im wöchentlichen Wechsel eine Woche bis 18 Uhr die andere Woche bis 17 Uhr. Das ist natürlich nie umgesetzt wurden. 6 Wochen zum Quartalsende machen einen Wechsel unmöglich. Er kann auch nicht kündigen, da dann das Arbeitsamt sperren würde. Das können wir uns finanziell nicht leisten. Er hat nun wieder einen Anspruch auf 12 Monate Alg und in dieser Zeit liese sich auch Arbeit finden. Selbst jetzt schreiben wir Bewerbungen aber welcher Unternehmer wartet so lange, meist werden die Leute relativ kurzfristig gesucht. Da ist guter Rat eben notwendig... |
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#4
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| Wie gesagt, dass mit dem Urlaub ist nicht rechtens. Hier muss man halt jetzt wissen was man will. Sein Recht oder....... Problem könnte sein, dass die zwei Autohäuser getrennte rechtliche Einheiten sind. Somit könnte unter Umständen der erweiterte Kündigungsschutz nicht greifen was es dem Chef leicht macht Deinen Mann zu kündigen. Was der Chef zum Thema Urlaub etc. da erzählt ist völliger Quatsch und so nicht haltbar. Hier hilft aber leider eben nur profesionelle, anwaltliche Unterstützung. Und so viel Geld kosten die auch nicht.....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
kabi1970 (18.08.2010) | ||
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#5
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| Die in Deutschland zu lässige Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Kalendermonats. Der Passus im Vertrag deines Mannes ist absoluter Quatsch! Ich empfehle dir die Seite. Für dich gilt Punkt (1). Die Firsten, die unter 2 stehen gelten für den Arbeitgeber. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Geändert von dennert78 (18.08.2010 um 10:38 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu dennert78 für den nützlichen Beitrag: | ||
kabi1970 (18.08.2010) | ||
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#6
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| Zitat:
![]() ![]() ...um nicht gleich zu sagen, dass Dein Kommentar schlicht FALSCH ist. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit und sofern für den Arbeitnehmer keine längeren Kündigungsfristen vereinbart werden wie für den Arbeitgeber ist diese Kündigungsfrist grundsätzlich mal zulässig! Wenn Du den $622 BGB schon zitierst, solltest Du in vollständig lesen. ![]() Zitat §622 BGB Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten Geändert von Freaky (18.08.2010 um 12:22 Uhr) |
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