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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo Ich hätte eine Frage. Ich arbeite 7 Jahre in einem Dienstleistungsunternehmen als IT-Fachmann. Als ich dort anfing, unterschrieb ich einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist 3 Monate vor Quartalsende. Nach 2 Jahren hat man mich entlassen und noch während der Kündigungsfrist wieder eingestellt. Damals bekam ich eine schriftliche Kündigung. Allerdings bekam ich nach der Wiedereinstellung keinen neuen Arbeitsvertrag. Wenn ich nun kündigen würde, welche Kündigungsfrist müsste ich jetzt einhalten? Danke im Voraus für einen professionelle Antwort! Geändert von FatFrog61 (09.05.2007 um 15:31 Uhr) |
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#2
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| Rechtsbindend ist der bestehende Vertrag, sprich der, den du als erstes und offenbar bislang einzigen unterschrieben hast. Im Falle einer Kündigung und Wiedereinstellung ist die Aufsetzung eines neuen Vertrages nicht notwendig. Was steht denn in der Kündigungszurücknahme seitens des AG drin? Oder beruht das auf mündlichen Vereinbarungen? Wenn ja, fordere von deinem AG ein entsprechendes Schriftstück oder entsprechend auf einen neuen Vertrag. Nicht notwendig heisst ja nicht, dass man es nicht machen muss |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Curly_Berlin für den nützlichen Beitrag: | ||
FatFrog61 (12.07.2007) | ||
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#3
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| Danke Curly für die Info Die Kündigung wurde mündlich rückgängig gemacht. Mein Chef meinte, dass ich unter den alten Bedingungen weiterarbeite. Wenn ich aber nun einen alten schriftlichen Vertrag habe und eine schriftliche Kündigung und nur eine mündliche Wiedereinstellung. Wieso gilt dann automatisch der alte Vertrag? Wäre in dem Fall für mich schlecht, weil ich mich wo beworben habe und davon ausgegangen bin, dass ich mich nicht an den alten Arbeitsvertrag halten muss... |
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#4
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| Sollte nichts anderes vereinbart worden sein (auch nicht mündlich!) so ist der aktuellste Vertrag, also Dein erster und einziger, bindend.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag: | ||
FatFrog61 (12.07.2007) | ||
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#5
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| Hallo Tine Besten Dank für die Auskunft. Nun bin ich etwas schlauer. ![]() Eine Frage hätte ich noch. Gibt es das Ganze im Internet auch irgendwie zum nachlesen? So, dass ich mir das im Notfall mal ausdrucken könnte? :-) Geändert von FatFrog61 (12.07.2007 um 14:43 Uhr) |
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#6
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| Eine Frage hätte ich noch. Gibt es das Ganze im Internet auch irgendwie zum nachlesen? So, dass ich mir das im Notfall mal ausdrucken könnte? :-) Was willst Du nachlesen??? Wenn Du keinen neuen Vertrag bekommen hast, dann stehen in Deinem alten die Kündigungsfristen. Es müsste da auch Dein Tarifvertrag drin stehen und unter dem kannst Du Dich auch im Internet über die Kündigungsfristen belesen. Sollten allerdings auch mündliche Vereinbarungen getroffen worden sein, so sind diese mit zu berücksichtigen. Wobei es da glaubig auch so ne Klausel gibt, dass die innerhalb von einem Monat auf Papier gebracht worden sein sollten.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#7
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| Hallo Tine Mir geht es nicht darum, was in meinem Vertrag steht, (ich kenne ja meine Kündigungsfrist) sondern ob es das irgendwo schwarz auf weiss gibt, dass mein alter Vertrag noch gilt! |
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