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#1
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| Hallo zusammen Ich arbeite seit etwa 2 Monaten in einem Supermarkt als Aushilfe. Weil das mit der Schule nun nichtmehr klappt wollte ich gestern kündigen. Ich habe bisher noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben und auch sonst mit meinem Chef nichts ausgemacht was kündigungsfristen angeht. Jetzt hieß es aber gestern ich müsse die Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten. Gilt die auch selbst wenn ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe? Rein theoretisch könnte ich doch sogar von heut auf morgen sagen ich komme nun nicht mehr ,es war ja nichts abgemacht xD |
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#2
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| Du arbeitest in einem Supermarkt, du wirst also beschäftigt und du erhälst Lohn. Damit ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Dass dir kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, ist ein Formmangel, der dich benachteiligt, weil du nicht nachweisen kannst, was vereinbart wurde. Dieser Formmangel ändert aber nichts an der Tatsache, dass du einen Arbeitsvertrag erfüllen musst. Ich würde es für richtig halten, die Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten. Damit die Kündigung wirksam ist, musst du schriftlich kündigen. Bitte lasse dir den Empfang der Kündigung auf einem Kündigungsdurchschlag/Kopie gegen Unterschrift bestätigen. Dir steht ein Arbeitszeugnis zu. Textvorschlag: Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Mit freundlichen Grüssen Unterschrift Bitte achte darauf, dass du ein vernünftiges Arbeitszeugnis erhältst und bewahre es sauber und sorgfältig auf. Es könnte dir bei späterer Gelegenheit noch gute Dienste leisten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Burton2007 (28.08.2007) | ||
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