| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich bin jetzt seit September 2003 bei einer Firma. 2,5 Jahre lang in der Ausbildung, dann wurde ich für ein Jahr befristet übernommen. In meinem befristetem Arbeitsvertrag stand wegen der Kündigung, das es sich nach der gesetzlichen Verordnung richtet. Nach diesem einem Jahr wurde ich weiter beschäftigt und hab somit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erhalten. Nun habe ich einen neue Interessante Stelle gefunden, jedoch würde ich gerne wissen, ob ich eine 4 Wöchige Kündigungsfrist habe oder eine 3 monatige, weil ich bereits über 5 Jahre in der Firma bin. Ich konnte das nirgendwo genau herauslesen ... bin jetzt 22 Jahre alt/jung. :D Danke für eure Hilfe. |
|
#2
| |||
| |||
| Hi dav, Deine Frage regelt das sogenannte Bürgerliche Gesetzbuch in seinem § 622. Dort stehen auch die Kündigungsfristen drin, die bei unterschiedlicher Betriebszugehörigkeit gelten. Für Dich ist der Satz 2 im zweiten Absatz relevant. Dort steht: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitsnehmers liegen, nicht berücksichtigt." Entscheidet für Dich ist also in diesem Zusammenhang Dein Alter. Die Ausbildungszeit würde ansonsten durchaus mitgerechnet, weil auch ein Auszubildender ein Arbeitnehmer ist (§ 5 Betriebsverfassungsgesetz). Aber bei Deinen 22 Lenzen spielt dies nun mal keine Rolle. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
|
#3
| |||
| |||
| Hi Bernd, erstmal vielen Dank für deine Antwort. Jetzt hab ich dazu noch eine Frage. Dies gilt ja nicht bei einem Betrieb, der weniger als 20 Leute beschäftigt. Bei uns in der Konzerngruppe sind wir ca. 200 Leute, aber in unserer Firma selbst, sind es ca. 15 Leute. Wie sieht es da aus? Grüße David |
|
#4
| |||
| |||
| Hi dav, diese Einschränkung mit 20 Personen trifft nur auf den ersten Satz des gesamten Paragraphen zu. Aber die Kündigunsgfrsit von vier Wochen darf weiterhin nicht unterschritten werden - egal wie groß der Betrieb ist. Ansonsten unterscheidet das Gesetz nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine weitere Unterteilung in Konzern, Betrieb, Firma, Unternehmen, Verbund oder ähnlichem wird nicht gemacht. Wir müssten also schauen, wer Dein Arbeitgeber ist und das siehst Du auf Deinem Arbeitsvertrag. Steht hier der Konzern oder die kleine Tochterfirma? Aber egal wie Deine Antwort ausfällt, es bleibt bei der 4 Wochen Frist, weil sie die absolute Untergrenze ist - unabhängig von der Betriebsgröße - und weil Du unter 25 bist. LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
|
#5
| |||
| |||
| Hi Bernd, vielen Dank, dass hört sich sehr gut an. Na dann kann ich noch einmal mit dem evtl. neuen Arbeitgeber sprechen, denn die von mir gewünschte Stelle, würde nur in Frage kommen, wenn die Kündigungsfrist nicht länger als die 4 Wochen wäre. Viele Grüße dav |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unbefristeter Arbeitsvertrag soll nach Probezeit befristet werden!? | melmes | Arbeitsverträge | 1 | 25.04.2009 21:45 |
| Unbefristeter Arbeitsvertrag soll befristet werden | Wissbegierig | Arbeitsverträge | 0 | 30.03.2009 21:25 |
| Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag | Ic0n | Arbeitsverträge | 3 | 20.08.2008 12:59 |
| Befristeter Arbeitsvertrag. Welche Kündigungsfrist habe ich? | Tommes2911 | Kündigung | 5 | 11.06.2008 12:58 |
| Neuen Arbeitsvertrag trotz Kündigungsfrist unterschrieben, wie komme ich früher raus? | emem2404 | Kündigung | 1 | 14.06.2007 22:37 |